Der Vorsitzende des Schöffengerichts hatte die Sache akribisch vorbereitet und alle vier Anklagen, die zum Teil für sich genommen wiederum mehrere Taten umfassten, kritisch durchgearbeitet und suchte vor Aufruf zur Sache das Rechtsgespräch. Er machte dann aus seiner Sicht begründete Vorschläge für die Einzelstrafen und auch einen für die Gesamtstrafe.
Der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft blieb bei den zugegeben recht milden Strafvorstellungen des Richters beinahe die Luft weg und sie machte deutlich, dass sie zum Teil für einzelne Taten höhere Einzelstrafen ins Kalkül gezogen hat als die Gesamtstrafe, die das Gericht vorschlug.
Ich durfte kontern mit drohenden notwendigen Beweiserhebungen bei Schweigen des Angeklagten, notwendige Einbeziehung eines Urteils mit Auflösung und Bildung neuer Gesamtstrafen mit Nachteilsausgleich, Dauer des Verfahrens und was einem sonst in diesen Situationen noch so einfällt, so dass letztlich dann ein Ergebnis besprochen wurde, mit dem alle Beteiligten leben konnten und wollten.
Der Mandant hatte nicht mit weniger gerechnet und war deshalb mit dem ins Auge gefassten Ergebnis auch sehr zufrieden, so dass dann ein entsprechendes Urteil auch rechtskräftig wurde.
Homepage
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
3 Kommentare:
Detlef Deal aus Mauschelhausen läßt grüßen... :-)
Viel heftiger ist dann folgende Konstellation :
Verteidigung ersucht um ein Rechtsgespräch. In zweimal 5 Stunden wird ein solcher "Deal" ausgehandelt. Alle (Gericht, StA, Verteidiger,Nebenklage) sind zufrieden!
Nur der Angeklagte nicht.
Der Deal ist dann geplatzt!
@RA Neuber
Gab es dann wenistens anschließend ein höheres Urteil zur Belohnung der Sturköpfigkeit des Mandanten?
Kommentar veröffentlichen