05 November 2008

DAV-Stiftung contra Unschuldsvermutung

Der DeutscheAnwaltsVerein begibt sich, wie bereits berichtet, mit einer Stiftung auf eine Ebene, die mit dem Selbstverständnis der Anwaltschaft schwer vereinbar scheint.

Die Opfer poltisch motivierter Gewalttaten zu unterstützen, ist gut, richtig und ehrenswert. Dabei zu unterscheiden, ob diese Opfer durch rechte, linke, braune, rote, gelbe oder grüne Gewalt zum Opfer geworden sind, ist nicht ganz so gut, nicht ganz so richtig und nicht ganz so ehrenswert.

Die Unterstützung zu einem Zeitpunkt eintreten zu lassen, in dem man noch gar nicht wissen kann, ob das Opfer tatsächlich Opfer und ob der vom Opfer Beschuldigte tatsächlich Täter ist, ist gerade für die Anwaltschaft schlecht, falsch und unehrenhaft, denn es stellt den Gedanken der Unschuldsvermutung auf den Kopf und lässt die Anwälte zum Staatsanwalt werden, der sich lange vor einer Urteilsfindung bereits auf ein Ergebnis festlegt.

Das ist der angeblichen vereinsmäßigen Vertretung von Anwälten nicht würdig! In dem meinen Mandanten betreffenden Fall wurden sogenannte Kollegen finanziert, die auf üble Art und Weise lange Zeit in dem Verfahren, um das es geht, Angeklagte massiv angegangen sind, die später freizusprechen waren.

Deshalb nehme ich mir heraus diese Stiftung als eine

DAV-Stiftung contra Unschuldsvermutung

zu bezeichnen.

Sehr geehrte Kollegen, meine Kündigung erhalten Sie in den nächsten Tagen. Das wird bei Ihnen keinen kratzen, aber ich halte es besser aus, nicht mehr in einem Verein Mitglied zu sein, den auch die Unschuldsvermutung nicht kratzt.

Der Einsatz für vermeintliche Opfer in einer so frühen Verfahrensphase mag von wem auch immer geliefert werden, nicht aber von einem Verein, dessen Mitglieder Jahrzehnte für den Erhalt der Unschuldsvermutung gekämpft haben und ab jetzt offenbar auch ohne den DAV kämpfen werden.

Unterstützen Sie die Opfer jeglicher politischer Gewalt, wenn rechtskräftig festgestellt wurde, dass sie Opfer sind und rechtskräftig festgestellt wurde, dass die Beschuldigten auch tatsächlich die Täter sind. Und lassen Sie es, dabei zu helfen, dass Unschuldige noch wirkungsvoller verfolgt werden, als es die Staatsanwaltschaft schon tut.

Den Mitgliedern Ihrer Arbeitsgemeinschaft für Strafrecht sollten Sie die Möglichkeit geben, wegen des "Mit-den-Füßen-Tretens" der Unschuldsvermutung die sofortige Ausgliederung aus dem Einseitigkeitsverein zu ermöglichen.

Sie werden erzürnt sein über meine Frechheiten. Das ist mir aber lieber, als meinem nächsten Mandanten auf der Anklagebank erklären zu müssen, dass die ihn bekämpfenden Nebenklagevertreter aus einer Stiftung bezahlt werden, die es nur gibt, weil ein Verein sie ins Leben gerufen hat, an den ich Mitgliedsbeiträge bezahle.

Der wird nämlich denken: Mein Verteidiger finanziert mit anderen die Nebenklage!

1 Kommentar:

Rechtsanwalt Jens Glaser hat gesagt…

Es wäre wünschenswert, wenn die Verantwortlichen der DAV-Stiftung einmal Stellung beziehen würden.

 

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