10 November 2008

in Du Bio pro Leo

Ich bin mit meiner Spracherkennung wirklich zufrieden und darf feststellen, dass bei gehöriger Konzentration wirklich annähernd fehlerfreies Arbeiten möglich ist. Auch und gerade lange Schriftsätze können so problemlos diktiert werden.

Heute sitze ich an einer Stellungnahme in einem Wiederaufnahmeverfahren und beziehe u.a. Stellung zu der Frage der indirekten Anwendung des Grundsatzes " in dubio pro reo" im Wiederaufnahmeverfahren, als mich und meine Spracherkennung dann doch der Fehlerteufel mit Narrenkappe erwischt und ich dann lesen darf:

in Du Bio pro Leo

Was es alles gibt!

5 Kommentare:

RA Munzinger hat gesagt…

Eindeutig eine chinesische software :=))

Kerstin Rueber-Unkelbach LL.M. hat gesagt…

Nix chinesisch. Leo meint Löwe. Gut gebrüllt.

Anonym hat gesagt…

Der Löwe paßt doch zu Braunschweig :-)

doppelfish hat gesagt…

Besser nochmal probelesen. Macht die Staatsanwaltschaft jetzt inzwischen auch.

Anonym hat gesagt…

Also alle Schriftsätze zum Probelesen erstmal an die Staatsanwaltschaft schicken?

 

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