Ich bin mit meiner Spracherkennung wirklich zufrieden und darf feststellen, dass bei gehöriger Konzentration wirklich annähernd fehlerfreies Arbeiten möglich ist. Auch und gerade lange Schriftsätze können so problemlos diktiert werden.
Heute sitze ich an einer Stellungnahme in einem Wiederaufnahmeverfahren und beziehe u.a. Stellung zu der Frage der indirekten Anwendung des Grundsatzes " in dubio pro reo" im Wiederaufnahmeverfahren, als mich und meine Spracherkennung dann doch der Fehlerteufel mit Narrenkappe erwischt und ich dann lesen darf:
Was es alles gibt!
Heute sitze ich an einer Stellungnahme in einem Wiederaufnahmeverfahren und beziehe u.a. Stellung zu der Frage der indirekten Anwendung des Grundsatzes " in dubio pro reo" im Wiederaufnahmeverfahren, als mich und meine Spracherkennung dann doch der Fehlerteufel mit Narrenkappe erwischt und ich dann lesen darf:
in Du Bio pro Leo
Was es alles gibt!
5 Kommentare:
Eindeutig eine chinesische software :=))
Nix chinesisch. Leo meint Löwe. Gut gebrüllt.
Der Löwe paßt doch zu Braunschweig :-)
Besser nochmal probelesen. Macht die Staatsanwaltschaft jetzt inzwischen auch.
Also alle Schriftsätze zum Probelesen erstmal an die Staatsanwaltschaft schicken?
Kommentar veröffentlichen