15 November 2008

Trinken auf Rädern

Der Mandant berichtet mir, dass er nie trinkt.

Außer bei außergewöhnlichen Anlässen wie dem Jahreswechsel oder so. Und außer bei Familienfeiern. Und außer mal am Wochenende, wenn er weggeht. Und außer, wenn er mal nach Feierabend ein Bier trinkt.

Wenn er fährt, dann aber nie.

Nur an diesem einen Tag. Da stand er so lange im Stau, das war nur noch auszuhalten mit einem kleinen Schluck aus der Flasche, die er in der Einkaufstüte hatte.

Und als der Stau sich hinzog und hinzog, bekam er gar nicht mit, dass die Flasche Wodka zur Hälfte geleert war. Und dass man ausgerechnet ihm nun wegen eines so außergewöhnlichen Staus die Fahrerlaubnis entziehen will, das sei doch himmelschreiend ungerecht. So! Oder etwa nicht, Herr Rechtsanwalt? Machen Sie mal was!

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Wenn Sie den raushauen können, dann sind Sie wirklich ein großer Künstler.

Anonym hat gesagt…

Genau, dann können Sie auch Chuck Norris verhauen ;-))

Anonym hat gesagt…

Delta-Alkoholismus würde ich sagen. Im Volksmund: Spiegeltrinker

Anonym hat gesagt…

im owi- bereich wäre es ein kinderspiel, 1-2 gutachten und das halbe jahr ist wieder rum,,, aber sooo??? :(

 

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