Ist so etwas durch irgend etwas zu rechtfertigen oder muss so etwas von der Staatsanwaltschaft wegen Freiheitsberaubung geprüft werden? Jeder möge sich seine eigene Meinung bilden, insbesondere, was die Dauer der Inhaftierung angeht:
Das Amtsgericht Nürnberg hat den Haftbefehl gegen einen seit Anfang Oktober inhaftierten Kraftfahrer aus Staffelstein (Landkreis Lichtenfels) aufgehoben. Der 43-Jährige wurde am Freitag aus der Untersuchungshaft entlassen, teilte die Justiz in Nürnberg mit.Quelle: nn-peg.de
Er war bei einem Prozess wegen eines Unfalls mit Fahrerflucht als Zeuge vernommen worden und anschließend in Untersuchungshaft gekommen. Bei dem Unfall im April soll ein Lastwagen der Spedition aus Lichtenfels beim Ausliefern einer Küche in Schwabach ein geparktes Auto beschädigt haben. Der Sachschaden betrug 2.500 Euro. Bei der Verhandlung gab der 43-Jährige an, er habe als Beifahrer im Führerhaus des Lastwagens gesessen, aber nichts von einem Aufprall bemerkt.
Ein neues Gutachten, das sich auf eine mikroanalytische Untersuchung gesicherter Lackspuren stützte, habe nun ergeben, dass der von einem Arbeitskollegen gesteuerte Lastwagen den Unfall
überhaupt nicht verursacht habe, teilte die Justiz mit. Die Lackproben an dem beschädigten Auto und an dem Lastwagen stimmten nicht überein. Der Kraftfahrer, der angegeben hatte, den Unfall nicht bemerkt zu haben, habe daher keine falsche Aussage gemacht.
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