Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines Motorradfahrers auf Schadenersatz zurückgewiesen. Der Pilot kollidierte mit einem Radfahrer, der aus einem Waldweg auf die Straße bog. Laut Urteil müsse ein Verkehrsteilnehmer in einem Ausflugsgebiet immer mit plötzlich auftretenden Radfahrern rechnen. Das Risiko beim Motorradfahren sei ungleich höher als das beim Autofahren. Diese "Betriebsgefahr" lasse sich daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden".
Eine kleine Kostprobe:
Das Gericht geht sicherlich nicht fehl in der Annahme, dass diese Dinge auch vorliegend eine Rolle gespielt haben: Ein Sonntag, schönes Wetter, eine beliebte Motorradstrecke – die jährlich ihrer Gefahren wegen Todesopfer fordert -, eine Maschine, die in 7,4 Sekunden auf 200 km/h beschleunigt. Dies alles begünstigt eine Stimmung, die jeder Autofahrer an jedem schönen Wochenende bei zahllosen Motorradfahrern beobachten kann. Hier beherrscht häufig die Technik den Menschen und nicht umgekehrt, zumal die streitgegenständliche Maschine 251 kg wiegt.
Es ging um eine Suzuki GSX 1300 Hayabusa:
Wer so ein Fahrzeug fährt, bekommt vom Landgericht Frankfurt vorgehalten:
Danach lässt sich die Betriebsgefahr der Motorradfahrer grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen, so dass die Unfallfolgen schon deshalb als bewusst in Kauf genommen ganz überwiegend nicht auf einen Unfallgegner abgewälzt werden können.
2 Kommentare:
Wirklich haarsträubender Unfug, s. auch schon hier .
Glücklicherweise hat dieser Unsinn der
Berufung nicht standgehalten.
Ich stichel mal ein wenig.
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