Der Mandant des Kollegen, angeklagt wegen gefährlicher Körperverletzung, verteidigte sich damit, dass er einen Streit schlichten wollte. Das gefiel weder der Frau Vorsitzenden noch dem Staatsanwalt, der Verteidiger sah aus der Akte, dass die Schlichtungsvariante wohl auch eher unwahrscheinlich war.
Danach begann dann ein spektakuläres Umdrehen des eigenen Mandanten Schritt für Schritt, bis dieser zum Schluss dann zugab, jemandem eine aufs Auge gegeben zu haben und ihn dann umgeworfen zu haben, damit dieser Zeuge nicht schlichten kann.
Das war dann die Bewährung. Sehr eng!
1 Kommentar:
Dann warten wir mal ab, wie lange es dauert, daß der sich beschwert, sein Anwalt habe ihm das eingebrockt.
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