07 November 2008

"Knöllchen-Horst" arbeitet nur noch für die Mülltonne

Wir lieben sie alle, die kontrollbesessenen Nachbarn, die den ganzen lieben langen Tag nichts weiter zu tun haben, als Falschparker anzuschwärzen. Ein besonders penetrantes Exemplar dieser Gattung von Unsympathen ist "Knöllchen-Horst" aus Osterode, den man jetzt aber zunächst trocken gelegt hat.
Rund 12 000 Falschparker hat der ordnungsliebende Frührentner in den letzten vier Jahren angezeigt. Jetzt stoppt der zuständige Landkreis Osterode das Treiben des Mannes. Die Anzeigen des als „Knöllchen-Horst“ bekannt gewordenen Rentners würden vorerst nicht mehr bearbeitet, sagte der zuständige Kreisrat Gero Geißlreiter.

Die zehn bis fünfzehn täglich gefaxten Anzeigen würden nur noch abgeheftet. Nach Angaben von Geißlreiter ist der Kreis nicht gesetzlich verpflichtet, Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

„Knöllchen-Horst“ war im Sommer über den Harz hinaus bekannt geworden, weil er eine Falschparken-Anzeige wegen eines Rettungshubschraubers geschrieben hatte, der auf einer Straße gelandet war.

Laut Kreisrat wurde die Bearbeitung der Anzeigen von „Knöllchen-Horst“ gestoppt, weil der Mann keine Fotos mehr zu seinen Anzeigen hinzufügen wolle. Ohne Fotos aber würde die Bearbeitung ungleich mühsamer, weil dann Aussage gegen Aussage stünde.
Quelle: bild

11 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Die falsch parkenden Rettungshubschrauber sind aber auch wirklich ein echtes Ärgernis ;-)

Anonym hat gesagt…

Hallo,

haben die Polizei keine Pflicht, jeder Anzeige nachzugehen?

Gruß
Andreas

Anonym hat gesagt…

Hallo Andreas,
nein haben dem nicht.
ruhender Verkehr nix Polizei

Anonym hat gesagt…

Das die Anzeigen zuvor bearbeitet wurden, ist schon ein Ding für sich. Dem hatte das Kammergericht für die Verkehrsraumüberwachung in Berlin durch Private bereits 1996 eine klare Absage erteilt:

"Beruht das Verfahren bis zur Erteilung des Verwarnungsgeldangebotes letztlich allein auf den durch den privaten Ermittler im ersten Zugriff erfaßten elektronischen Daten, setzt dies gleichzeitig voraus, daß der private Ermittler das Halten bzw. Parken eines Fahrzeuges zuvor als ordnungswidrigkeitenrechtlich zu ahndenden Sachverhalt beurteilt hat. Da es im Ermessen des Feststellenden liegt, Tatumstände als rechtserheblich einzustufen und aufzunehmen oder davon abzusehen, greift die Tätigkeit der privaten Ermittler unmittelbar in die Ermessensausübung der Verfolgungsbehörde ein. Sie gibt den Entscheidungsrahmen vor, der zum Rechtsfolgenausspruch führt. Damit ist der Opportunitätsgrundsatz, wie er das gesamte Bußgeldverfahren beherrscht (§ 47 OWiG), jedenfalls bis zur Erteilung des Verwarnungsgeldangebotes an der Behörde vorbei- und auf die privaten Ermittler übergegangen. Dies ist gesetzwidrig; denn der Opportunitätsgrundsatz müßte bereits vor Ort, d.h. schon hinsichtlich der Frage beachtet werden, ob überhaupt eine Verfolgung und gegebenenfalls mit welchen Aufklärungsmitteln sie stattfinden soll. Dem steht nicht entgegen, daß der zu ermittelnde Sachverhalt bei der Verfolgung speziell von Park- und Halteverstößen oft keine besonderen Anforderungen an die Durchführung der Ermittlung und häufig auch vergleichsweise, geringe Anforderungen an die Abwägung des pflichtgemäßen Ermessens stellt. Das Gebot pflichtgemäßer Ermessensausübung ist auch dann nicht gewahrt, wenn das Ermessen seitens der Behörde überhaupt erst ausgeübt werden kann bzw. entsprechende Ermessensfehler erst zu korrigieren sind, wenn sich der Betroffene gegen das automatisierte Verwarnungsgeldangebot zur Wehr setzt."

KG Berlin, 23.10.1996, 2 Ss 171/96 - 3 Ws (B) 406/96 in NVwZ 1997, 1248

Anonym hat gesagt…

"Das die Anzeigen zuvor bearbeitet wurden, ist schon ein Ding für sich. ..."

Da wollen wir uns mal nichts vormachen, der Landkreis hat mit Hilfe des Spaß-Denunzianten prima Kasse gemacht

Anonym hat gesagt…

@Anonym: Naja, die Stadt/Gemeinde hat natürlich prima Kasse gemacht, aber die Spender haben doch alle freiwillig zur Sanierung der entsprechenden Säckel beigetragen. Oder wird irgendjemand gezwungen, öffentlichen (Verkehrs-)Raum rechtswidrig zu verstellen?

Anonym hat gesagt…

"... Oder wird irgendjemand gezwungen, öffentlichen (Verkehrs-)Raum rechtswidrig zu verstellen?"

Nein, dazu wird niemand gezwungen, da gebe ich dir Recht, wenn du mir bei folgenden Aussagen Recht gibst:
es wird auch niemand gezwungen überhaupt Auto zu fahren und es wird auch niemand gezwungen zu atmen.
Ich kenne die Situation vor Ort nicht aber dafür in meinem Kreis. Und da ist die Beschilderung für den Bürger alles andere als nachvollziehbar. Und natürlich werden die Bürger auch nicht nach ihrer Meinung bei der Festlegung von Parkverboten gefragt. Wie soll hier also der Anfangsverdacht der Willkür zwecks Kasse machen ausgeräumt werden?

Anonym hat gesagt…

Ach Anonym, natürlich ist man gezwungen zu atmen, sonst stirbt man nämlich. Sind Sie so autoabhängig, dass Sie den Unterschied nicht merken?

Übrigens können die Bürger sehr wohl mitsprechen: Legen Sie doch einfach Widerspruch gegen die Anordnungen ein, die nur zum Kassemachen da sind. Oder gründen sie eine Autos-sollen-überall-kostenlos-städtischen-Grund-benutzen-dürfen-Partei.

Werner Siebers hat gesagt…

"Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant." - August Heinrich Hoffmann von Fallersleben, Politische Gedichte 1843

Anonym hat gesagt…

Hallo Hr. Siebers,
dieses Zitat scheint gerade in Mode unter RAs zu sein (Guckst du hier)

Anonym hat gesagt…

Zunächstmal kommt der Typ nicht aus Osterode, sondern aus Badenhausen.
Das ist ein Unterschied von ca. 20KM,
die er täglich fährt, um uns zu schikanieren. Wie bezahlt der das?
Der kriegt keine Frührente, sondern zuviel Rente!
Das was der abzieht, hat auch nicht mit Recht und Ordnung zu tun.
Das ist hier ´ne Kleinstadt, keine zugeparkte Grosstadt.

 

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