31 Mai 2008
Die ganze Welt jubelt
30 Mai 2008
Schäuble wird zum Oberschalk
Wegen des Spitzelskandals bei der Telekom verlangt die Bundesregierung von der Branche eine Selbstverpflichtung zur Einhaltung des Datenschutzes. Darüber soll bei einem Treffen in Berlin am Montag gesprochen werden. Das Innenministerium hat dazu die Telekom und weitere Branchenvertreter eingeladen. Allerdings sagte ein Großteil umgehend ab. Auch eine Selbstverpflichtung wurde abgelehnt. Der Datenschutzexperte Gerhard Schäfer soll unterdessen mithelfen, den Skandal bei der Telekom aufzuklären.
Ich beantrage eine gesamtschuldnerische Selbstverpflichtung des Innenministeriums und des Ministers zur Erhaltung des Datenschutzes. Danach kann man dann auch über eine Einhaltung nachdenken.
Selbstmord im Polizeigewahrsam
Ein 18-Jähriger ist nach Polizeiangaben in der Nacht zum Freitag in einem Polizeigewahrsam in Spandau tot aufgefunden worden. Der Jugendliche habe sich erhängt, teilte ein Polizeisprecher mit. Er sei zuvor wegen Sachbeschädigungen an einem Kraftfahrzeug festgenommen worden. Weitere Einzelheiten waren am Morgen noch nicht bekannt.
Und wieder wird es zu Recht die Fragen geben: Wie konnte das passieren? Wurde der Beschuldigte vor der Ingewahrsamnahme richtig durchsucht? Wurden die Zellen überwacht? Wer trägt die Verantwortung? War eine Festnahme wegen einer Sachbeschädigung verhältnismäßig?
Kein Viagra für Beamte
Beamte haben kein Anrecht auf Beihilfe bei ärztlich verschriebenen Potenzmitteln wie Viagra. Das Bundesverwaltungsgericht begründete seine am Freitag in Leipzig bekannt gewordene Entscheidung damit, dass solche Präparate nicht von sogenannten Lifestyle-Produkten abzugrenzen seien, von denen auch Gesunde Gebrauch machten. Sie seien nicht erforderlich, um einen vom Willen und vom Verhalten des Patienten unabhängigen Leidenszustand zu beseitigen oder zu lindern. Damit unterschieden sich die Fälle von den Leiden, denen unzumutbare Beschwerden folgten, wenn sie unbehandelt bleiben.
Dann muss der Beamte die kleinen Blauen wohl selbst bezahlen oder sich Alternativen ausdenken, wie die dementsprechenden Probleme behoben werden.
Eike Immel: Anklage wegen Betrugsverdacht
Der ehemalige Fußball-Nationaltorwart Eike Immel muss sich am Dienstag wegen Betrugs vor dem Amtsgericht Kirchhain (Kreis Marburg-Biedenkopf) verantworten.
Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, dass er sich im Juni 2004 von einem Rentner aus seiner Heimatstadt Stadtallendorf 15 000 Euro geliehen hat, die er innerhalb von vier Wochen zurückzahlen wollte. Es sei ihm aber von vornherein klar gewesen, dass er den Betrag nicht habe zurückzahlen können, sagte Staatsanwalt Holger Willanzheimer am Freitag. Immel habe eine eidesstattliche Erklärung abgegeben.
Die Verhandlung war bereits zweimal angesetzt. Den ersten Termin verpasste der ehemalige Torhüter wegen einer Krankheit. Beim zweiten Mal nahm er am RTL-Dschungelcamp in Australien teil. Nach Medienberichten wollte sich der Europameister von 1980 damit eine dringend notwendige Hüftoperation finanzieren.
Quelle: ddp
Aufklärungserfolg nach 27 Jahren
Einer der spektakulärsten ungelösten Fälle der bayerischen Justizgeschichte ist offenbar aufgeklärt - knapp 27 Jahre nach der Tat. Im schleswig-holsteinischen Kappeln wurde der mutmaßliche Entführer der in einer Kiste qualvoll erstickten zehnjährigen Ursula H. festgenommen. Gegen den 58-Jährigen wurde Haftbefehl erlassen. Der Mann, der in der Nähe des Tatorts am Ammersee gelebt haben soll, bevor er aus Bayern wegzog, gehörte wegen Geldschulden schon früher einmal zum Kreis der Verdächtigen. Überführt wurde er jetzt offenbar mit einem Tonbandgerät, das in seiner Wohnung gefunden wurde. Darauf befindet sich eine Melodie, die der Entführer immer dann abspielte, wenn er bei den Eltern des Mädchens anrief, um neue Bedingungen zu stellen. Dies teilte der Leitende Oberstaatsanwalt Reinhard Nemetz am Freitag mit. "Wir gehen davon aus, dass er der maßgebliche Täter, der Erpresser ist."
Akribische Mühe, die sich aus Sicht der Ermittler offenbar gelohnt hat.
Rätsel um Sarg am Ruhrkraftwerk
Die Polizei im Ennepe-Ruhr-Kreis rätselt über die Herkunft einer sargähnlichen Kiste, die am Wehr eines Ruhrkraftwerks nahe Herdecke angeschwemmt worden ist. Der am Harkortsee gefundene weiße Sarg der Marke Eigenbau trägt einen rauchgeschwärzten Deckel mit einem Holzkreuz, wie die Polizei am Freitag in Schwelm mitteilte. Zu dem Sarg gehören außerdem ein Kissen und eine rote, samtähnliche Decke, die teilweise angesengt ist. Den Angaben zufolge schlug ein Leichenspürhund an der Kiste an.
Prozessberichterstattung und -Beobachtung in Deutschland - Groschenromane ohne Wahrheitsanspruch? II
So hat Herr Dr. Rainer O. Neugebauer, Professor an der Hochschule Harz, der den Halberstädter Theaterprozess so oft als Zuschauer verfolgt hat, dass man sich fragen muss, wann er eigentlich seinen tatsächlichen Aufgaben nachgekommen ist in der Zeit seines Zuschauerdaseins, sich am 29.05.2008 in der Volksstimme wie folgt geäußert:
Vorher gelang es einer couragierten Sängerin noch, durch eine überlegte verbale Abwehr einen ersten drohenden Angriff zu unterbinden.
Eine weiterer Meilenstein in einseitiger Leserverdummung. Tatsächlich geschehen ist: Die junge Dame traf nachts um 03.00 Uhr im Halbdunkel in der Innenstadt von Halberstadt auf einen finster dreinblickenden jungen Mann und sprach diesen sinngemäß an mit den Worten:
Herr Professor Neugebauer kannte übrigens diesen Wortlaut, als er schrieb, es habe sich um eine überlegte verbale Abwehr gehandelt.
Prozessberichterstattung und -Beobachtung in Deutschland - Groschenromane ohne Wahrheitsanspruch? I
So Tom Koch von der "Volksstimme" in seinem Bericht über den Halberstädter Theaterprozess. So schreibt er tatsächlich:
Die Anwälte der Opfer kritisierten die Freisprüche als " nicht nachvollziehbar und inkonsequent".
Schon komisch, dass genau diese Anwälte seit Wochen zum Ausdruck gebracht haben, dass sie ebenfalls sehen, dass die Beweislage gegen die drei freigesprochenen Angeklagten zu einer Verurteilung nicht reichen wird, die ebenfalls seiner Zeit die Aufhebung der Haftbefehle beantragt haben und in ihren Plädoyers ebenfalls von Freisprüchen gegen diese drei Angeklagte ausgehen.
Mit wem Tom Koch auch immer gesprochen hat, die Opferanwälte waren es ganz sicher nicht. Es zeigt sich leider immer wieder, dass Prozessberichterstattungen in deutschen Zeitungen oft von unterster Qualität sind, weil die Reporter nicht verstehen oder vielleicht nicht verstehen wollen, was in solchen Prozessen passiert. Das Ergebnis ist, dass die Leser einen völlig falschen Eindruck erlangen.
Wer so schlecht berichtet, sollte es lieber ganz lassen.
28 Mai 2008
3 Freisprüche im Halberstädter Theaterprozeß
Knapp ein Jahr nach dem Überfall ... auf eine Gruppe Theaterschauspieler in Halberstadt sind drei der vier Tatverdächtigen freigesprochen worden. Ein 23-jähriger Angeklagter wurde am Mittwoch vom Amtsgericht Halberstadt zu zwei Jahren Haft wegen gefährlicher Körperverletzung in drei Fällen ohne Bewährung verurteilt. Die Staatsanwaltschaft hatte für den 23-Jährigen eine Freiheitsstrafe von zweieinhalb Jahren und Freisprüche für die restlichen Angeklagten gefordert.Der Vorsitzende Richter begründete die Entscheidung, nur einen der Angeklagten zu verurteilen, mit dem Mangel an Beweisen. Ein Gericht könne nur so gut sein, wie das die Beweisaufnahme ergebe. «Es gibt jedoch für die drei restlichen Tatverdächtigen belastende Aussagen», betonte Selig. Deshalb sei dies ein «Freispruch zweiter Klasse». Zudem sei deutlich geworden, dass noch Andere an den Schlägereien beteiligt waren.
Gegen den Verurteilten spreche, so Selig, dass dieser als Erster zugeschlagen und die Initiative ergriffen habe. Zudem sei er einschlägig vorbestraft und momentan auf Bewährung. Deshalb sei er als «Bewährungsversager» einzustufen. «Für ihn spricht, dass er Reue gezeigt und sich bei den Opfern entschuldigt hat», fügte er hinzu. Der Verurteilte hatte zu Beginn ein Teilgeständnis abgelegt, die anderen Angeklagten schwiegen zu den Vorwürfen.
Der Verteidiger des 23-Jährigen, Jens Glaser, hatte nach eigenen Aussagen auf einen höheren Bonus für seinen Mandanten gehofft und auf eine Freiheitsstrafe von einem Jahr plädiert.
Die Verteidigung und vier Nebenklage-Vertreter kündigten an, sich die Möglichkeit einer Revision oder Berufung noch offenzuhalten. Die betroffenen Schauspieler traten in dem Prozess als Nebenkläger auf. «Mein Vertrauen in die Justiz ist weg. Es waren mehr als vier Schläger, von denen keiner hier sitzt», sagte eines der Opfer nach der Urteilsverkündung.
Der Vorfall hatte unter anderem bundesweit für Empörung gesorgt, weil ein politischer Hintergrund vermutet worden war. Dies ließ sich in der Verhandlung allerdings nicht aufrecht halten. «Wir konnten keine rechtsradikale Tat feststellen», sagte der Vorsitzende Richter. Es gebe keine Hinweise für solch ein Motiv. Die mutmaßlichen Täter seien nur äußerlich der rechten Szene zuzuordnen.
Für Halberstadts Oberbürgermeister Andreas Henke (Linke) ist das Urteil nach den vorangegangenen Ermittlungspannen nicht überraschend. «Ich hätte mir ein anderes Strafmaß gewünscht», sagte er.
Der Intendant des Nordharzer Städtebundtheaters, André Bücker, äußerte sich im Nachrichtenradio MDR info entäuscht über den Prozessausgang. Er bezweifle, «dass das Gericht mit der nötigen Ernsthaftigkeit sich diesem Komplex genähert hat».
Heike Kleffner von der Opferberatung sieht dagegen noch immer einen politisch motivierten Hintergrund. «Das Urteil hat eine fatale Signalwirkung an die rechtsextreme Szene in Halberstadt», betonte sie. Zudem kritisierte sie die Ermittlungsfehler der Polizei am Tatort. Beamte hatten unter anderem einen mutmaßlichen Täter zunächst laufen gelassen.
Das Verfahren gegen die vier Angehörigen der rechten Szene Halberstadts hatte im Oktober vor dem Amtsgericht Halberstadt, das aus Platzgründen in Magdeburg tagte, begonnen. Den vier 22- bis 28-jährigen Angeklagten wurde vorgeworfen, die Theaterschauspieler am 9. Juni 2007 in Halberstadt angegriffen und fünf von ihnen teilweise schwer verletzt zu haben. Insgesamt gab es 26 Verhandlungstage.
Quelle: dpa
Unglaublich, dass ausgerechnet der Intendant Bücker, der diesen Prozess betreffend schon öffentlich Lügen verbreitet hat, meint, das Gericht kritisieren zu müssen. Erst lügen, dann meckern, ich möchte nicht wissen, wie andere einen solchen Charakter einschätzen.Und einige Journalisten können es nicht lassen, von einem rechtsextremistischen Überfall zu sprechen, obwohl das Gericht expressis verbis gerade das nicht festgestellt hat.
Guter Ausgang in Hofgeismar
Um so umgänglicher erwies sich das Gericht. Der Mandant hatte alkoholisiert aufgrund eines nicht ganz so feinen Spruches einer jungen Frau (Reden was wahr ist, trinken was klar ist und ficken was da ist) die Beherrschung verloren und die Dame gepackt und gegen einen Metallzaun gestoßen, so dass diese leichte Verletzungen davon getragen hat.
Trotz einer angeklagten gefährlichen Körperverletzung schlug das Gericht von sich aus eine Einstellung nach § 153 a StPO vor gegen Ableistung von Arbeitsstunden, wozu es dann auch kam, nachdem die Referendarin telefoniert hatte.
Mobile Opferberatung vor dem Aus
Jetzt steht die mobile Opferberatung mit einiger Sicherheit vor dem Aus, weil sich dieselbe Projektleiterin nicht mehr bremsen kann, und anlässlich des Halberstädter Theaterverfahrens Unwahrheiten verbreitet, gegenüber Staatsanwaltschaft und Gericht beleidigend wird und den Verdacht in den Raum stellt, dass seitens der Staatsanwaltschaft Magdeburg Zweigstelle Halberstadt Straftaten begangen wurden.
Schon während des laufenden Verfahrens wurden durch Mitarbeiter der mobilen Opferberatung Unwahrheiten verbreitet und Tatsachen verdreht, so dass es für den Steuerzahler schlicht unverständlich und skandalös wäre, wenn die mobile Opferberatung weiterhin durch öffentliche Mittel gefördert werden würde.
Mobile Opferberatung vor dem Aus? Hoffentlich so schnell wie möglich!
27 Mai 2008
Brechmittelprozess unterbrochen
Der Prozess um einen tödlichen Brechmitteleinsatz bei einem mutmaßlichen Drogendealer in Polizeigewahrsam kann am Mittwoch nicht fortgesetzt werden. Wie das Landgericht Bremen am Dienstagabend mitteilte, werde derzeit eine Entscheidung über die Befangenheitsanträge der Verteidigung gegen die Berufsrichter der Strafkammer 7 vorbereitet. Der nächste Verhandlungstermin sei auf den 4. Juni festgesetzt, hieß es.Seit Mitte April muss sich ein Arzt mehr als drei Jahre nach dem tödlichen Brechmitteleinsatz vor Gericht verantworten. Die Staatsanwaltschaft wirft dem 44-Jährigen fahrlässige Tötung vor. Der Mediziner hatte einem 35-Jährigen aus Sierra Leone im Dezember 2004 im Auftrag der Polizei zwangsweise Brechsirup und Wasser eingeflößt, um verschluckte Drogen sicherzustellen. In der Folge war der Afrikaner ins Koma gefallen und elf Tage später gestorben.
Quelle:dpa
Das könnte jetzt auch für die Justiz ein wenig zum "Brechen" werden.Der Bock würde gerne Gärtner werden
Der Bund Deutscher Kriminalbeamter (BDK) hat mit Blick auf die Bespitzelungsaffäre bei der Telekom vorgeschlagen, die Verbindungsdaten sämtlicher Telefonkunden in einer zentralen Datei unter Aufsicht des Datenschutzbeauftragten zu speichern.Der BDK-Vorsitzende Klaus Jansen sagte der "Neuen Osnabrücker Zeitung": "Die Telekom-Affäre ist eine Riesenchance für den Datenschutz, die wir nutzen müssen." Es sei offensichtlich, dass sensible Kundendaten bei privaten Unternehmen "mehr als schlecht aufgehoben sind".
Und wo soll die Datei eingelagert werden? Da war doch beim Bundeskriminalamt noch ein Zimmer frei. Missbrauch kann ja ausgeschlossen werden, steht ja unter Aufsicht des Datenschutzbeauftragten.
Oder noch besser: Wie wäre es im Keller von Herrn Schäuble?
Sado-Maso-Tod in Ellierode
In Niedersachsen ist ein Mann beim sado-masochistischen Sexspiel ums Leben gekommen. Ein Polizeisprecher wollte sich zu dem ungewöhnlichen Fall in Ellierode zwar nicht weiter äußern, bestätigte aber den entsprechenden Bericht einer lokalen Zeitung.
Demnach hatten sich zwei Männer auf einen Dachboden zurückgezogen. Zu ihren intimen Aktivitäten gehörte es offenbar, dass einer der beiden seinen Kopf durch eine an einem Balken befestigte Schlinge steckte, während er auf Zehenspitzen stand. Nachdem der andere kurz den Raum verlassen hatte, erstickte sein Partner.
Fahrlässige Tötung? Unterlassene Hilfeleistung? Oder mehr? Peinliche Fragen wird sich der Überlebende jedenfalls gefallen lassen müssen, und in solch einem Dorf wird er es so einfach auch nicht mehr haben.
Lässt sich die Staatsanwaltschaft das gefallen?
Es wird mit Interesse zu verfolgen sein, ob sich die Justizbehörden -wie aus meiner Sicht bisher mehrfach geschehen- weiterhin von diesen Herrschaften auf der Nase herumtanzen lässt.
U.a. hat Frau Kleffner gegenüber MDR 1 Radio geäußert:
"Wenn man Interesse an einer realen Strafverfolgung hat, dann bereitet man eine Anklage gründlich vor, das ist in diesem Fall nicht passiert."Also: Nach dieser Meinung hatte die Staatsanwaltschaft kein Interesse an einer realen Strafverfolgung. Dieser Vorwurf ist heftig und erkennbar an den Haaren herbeigezogen!
Nicht nur nach meiner Auffassung ist es schlicht unerträglich, dass eine Gruppierung, aus der solch massive unberechtigte Angriffe auf die Justiz erfolgen, auch noch mit öffentlichen Mitteln gefördert wird. Und davon abgesehen brauche ich als Verteidiger keine Hilfsbüttel bei der Staatsanwaltschaft, das gilt sicher auch für meine Mitverteidiger."Was wir hier gesehen haben, dass die Staatsanwaltschaft im Prozess ihre eigene Anklage nicht mehr vertreten hat und sich praktisch zu Hilfsbütteln der Verteidigung gemacht hat und noch dazu die Opfer behandelt hat, als wären sie die eigentlichen Beschuldigten."
Drogen gesucht
Wegen der Ungeschicklichkeit eines Zollbeamten ist ein japanischer Flugpassagier unfreiwillig zum Drogenkurier geworden. Um einen Spürhund zu trainieren, hatte der Beamte rund 140 Gramm Cannabis in einem willkürlich ausgewählten Koffer eines ankommenden Flugreisenden versteckt, teilten die Behörden am Montag mit. Dann konnte der Hund das Paket allerdings nicht erschnüffeln - und der Beamte vergaß, in welche Tasche er die Drogen gesteckt hatte! "Wenn durch Zufall ein Passagier das Päckchen in seinem Gepäck findet, möge er es bitte zurückgeben", sagte eine Sprecherin.
Da lobe ich mir richtige Kampfhunde, die jede Aufgabe erledigen bis zum Kotzen.
26 Mai 2008
Endlich: Liste "Gewalttäter Sport" ist gekippt
Das Bundeskriminalamt führt auf Grundlage des BKA-Gesetzes eine Datei "Gewalttäter Sport", in der Täter gespeichert werden, die durch Gewaltstraftaten in Zusammenhang mit sportlichen Ereignissen in Erscheinung getreten sind, wie z.B. Hooligans. Der Kläger des entschiedenen Verfahrens begehrte seine Löschung aus dieser Datei.Das Gericht gab der Klage statt, weil es keine ausreichende rechtliche Grundlage für diese Datei sieht. Nach § 7 Abs. 6 des BKAG setzt die Führung so genannter Verbunddateien eine Rechtsverordnung - die der Zustimmung des Bundesrates bedarf - voraus, in der das Nähere über die Art der Daten geregelt wird, die in der Datei gespeichert werden sollen. Um eine solche Verbunddatei handelt es sich bei der Datei "Gewalttäter Sport", weil sie nicht allein in der Regie des BKA betrieben wird, sondern die Bundesländer die Datensätze eingeben und diese auch abrufen können. Während die weiter erforderliche Errichtungsanordnung mit detaillierten Regelungen existiert, wurde die in § 7 Abs. 6 BKAG geforderte Rechtsverordnung nicht erlassen. Dieser Mangel führt hier zur Rechtswidrigkeit der Datei und damit zu einem Löschungsanspruch.
Die Kammer hat die Berufung gegen das Urteil wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache zugelassen.
Quelle: VG Hannover und Sportrecht
Damit kippeln nun auch sämtliche Ausreiseverbote und Meldeauflagen für Personen während der Fußball-Europameisterschaft, soweit diese nur darauf beruhen, dass jemand auf die Liste gesetzt worden war.
Theaterprozess und/oder Prozesstheater
Ein vorlautes unerzogenes Gör mit einem massiv überzogenen egozentrischen Selbstbewusstsein war Auslöser einer verachtenswerten Tat. Aus dem daraus resultierenden Verfahren ergab sich, dass einige Nebenklagevertreter aus meiner Sicht Nebenklagerechte für verfahrensfremde Zwecke missbrauchten, pseudopolitische Komponenten herbeiredeten, peinliche Befragungstechniken anwendeten und höchst suggestiv bei Zeugenbefragungen vorgingen, wobei die meisten Fragen - aus meiner Sicht - mit der Klärung der Anklagevorwürfe nichts zu tun hatten.
Böse Gedanken über Ehrlichkeit
Ein Unbekannter hat der Bundespolizei in Düsseldorf einen Brief mit 23 000 Euro geschickt. Das Geld war einem 23-jährigen Bahnreisenden offenbar gestohlen worden, wie ein Polizeisprecher am Montag mitteilte. Der Mann war am 17. Mai mit dem Zug von Düsseldorf nach Gotha gefahren, um dort ein Auto zu kaufen. Beim Verlassen des Zuges stellte er fest, dass ihm das für den Autokauf bestimmte Geld aus seiner Umhängetasche entwendet worden war.Am Freitag erhielt die Bundespolizeiinspektion Düsseldorf den anonymen Brief mit den Geldscheinen. Der Absender schrieb dazu, das Geld am Tag des Diebstahls im Düsseldorfer Hauptbahnhof gefunden zu haben. Das Schreiben wird laut Polizei kriminaltechnisch untersucht, um Hinweise auf den Absender zu erhalten. Der 23-Jährige erhielt am Montag das Geld zurück.
Quelle: dpa
Manch einer meiner Mandanten wird bei sich denken, dass man so blöd gar nicht sein kann. Zugegeben, ein böser Gedanke.
Papageieinfunktion einer Nebenklagevertreterin
Dass sich eine der Nebenklagevertreterinnen dann auch noch in ihrem Plädoyer darauf beschränkt, eine Erklärung ihres nicht erschienenen Mandanten, der sich genau an diesem Tag um eine neue Wohnung kümmern muss (???), verliest und bis auf rudimentäre Ausführungen darauf verzichtet, eigene Ausführungen zu machen, zeigt, dass zu der Funktion einer Nebenklagevertretung durchaus unterschiedliche Auffassung vorherrschen können.
Plädoyer der Staatsanwaltschaft im Theaterprozess
Jedenfalls stellt die Staatsanwaltschaft fest, dass das erste Zuschlagen des Haupttäters eine Reaktion dieser Person darauf war, dass eine Zeugin aus der Theatergruppe ihn mit den Worten angesprochen hatte: "Bist Du schwul, oder was?!"
25 Mai 2008
Kein guter Tag
Seine Freundin hat ihn erst rausgeschmissen, dann die Ehefrau angerufen und der erzählt, dass er die Freundin geschlagen habe, danach die Polizei informiert, weil sie von ihm vergewaltigt worden sei.
Der Haftrichter hat zwar wegen einiger Ungereimtheiten keinen Haftbefehl erlassen, aber zur Freundin kann er aus nahe liegenden Gründen nicht mehr, die Ehefrau möchte ihn auch nicht mehr sehen, seine Eltern sind sauer, dass er fremdgegangen ist, morgen zur Arbeit will er auch nicht, weil sein Arbeitgeber ist sein Schwiegervater.
Wenigstens hat er kapiert, dass er sich das alles selbst eingebrockt hat. Hilft ihm im Moment genau so wenig, wie ihm ein Anwalt helfen kann, außer, ihm eine billige Pension zu empfehlen.
Doppel-Trottel
BUNDESGERICHTSHOF
BESCHLUSS
2 StR 183/08
vom
30. April 2008
Der Antrag des Angeklagten, ihm Wiedereinsetzung in den vori-gen Stand nach Versäumung der Frist zur Begründung der Revision gegen das Urteil des Landgerichts Darmstadt vom 14. Dezember 2007 zu gewähren, wird als unzulässig verworfen.
Gründe:
Der Angeklagte wurde am 14. Dezember 2007 wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und zehn Monaten verurteilt; 6.961,25 g Ecstasy-Tabletten und 566,7 g Amphetamin wurden eingezogen. Ihm wurde mündlich eine Rechtsmittelbelehrung erteilt und der Vordruck StP 337 ausgehändigt. Gegen dieses Urteil legte die Pflichtverteidigerin des Angeklagten mit Schreiben vom 17. Dezember 2007 Revision ein. Das Urteil wurde der Pflichtverteidigerin am 11. Januar 2008 zugestellt. Durch Beschluss vom 25. Februar 2008 verwarf die Strafkammer die Revision als unzulässig, weil keine Revisionsanträge gestellt worden waren. Dieser Beschluss wurde der Pflichtverteidigerin am 4. März 2008 zugestellt.
Mit Schreiben vom 10. März 2008, bei Gericht eingegangen am 11. März 2008, beantragte der jetzige Verteidiger, Rechtsanwalt D. , dem Angeklagten Wiedereinsetzung wegen der Nichteinhaltung der Revisionsbegründungsfrist zu gewähren, und erhob die allgemeine Sachrüge. Zur Begründung des Wiedereinsetzungsantrags führte er aus, dass der Angeklagte seine Pflichtverteidigerin beauftragt hätte, Revision einzulegen. Er habe daher davon ausgehen können, dass die Revision fristgemäß begründet werde. Er, Rechtsanwalt D. , habe durch eine am 8. März 2008 erfolgte Akteneinsicht davon Kenntnis erlangt, dass die Pflichtverteidigerin die Revisionsbegründungsfrist habe verstreichen lassen. Das könne dem Angeklagten nicht zugerechnet werden.
Der Wiedereinsetzungsantrag ist unzulässig, weil der geltend gemachte Hinderungsgrund - ein von der Pflichtverteidigerin nicht ausgeführter Auftrag zur unbedingten Revisionsdurchführung - nicht glaubhaft gemacht worden ist. Eine anwaltliche Versicherung seiner Pflichtverteidigerin hat der Angeklagte weder vorgelegt noch angeboten.
Das tut weh und ruft die Idee auf den Plan, die theoretischen Erfolgsaussichten der Revision zu überprüfen um dann möglicherweise Schadensersatzansprüche anzumelden.
Das Ende vor Augen
Der Einschätzung, dass drei der vier Angeklagten freigesprochen werden, wird kaum jemand widersprechen. Einzig die Höhe der Strafe für den vierten Angeklagten könnte noch eine Überraschung werden.
23 Mai 2008
Babyversteigerung
Ein Paar aus dem bayerischen Landkreis Unterallgäu hat sein sieben Monate altes Baby im Internet- Auktionshaus eBay zum Preis von einem Euro zum Verkauf angeboten. Internetnutzer hatten das «Angebot» entdeckt und die Polizei alarmiert. Beamte ermittelten die Anschrift der Eltern und trafen das Baby dort wohlbehalten. Nach Angaben der Mutter habe es sich lediglich um einen Spaß gehandelt, teilte die Polizei mit. Das Baby wurde dem Jugendamt übergeben.
Mit der lustigste Spaß, von dem ich in den letzten Jahrzehnten gehört habe.
Der Tod eines Maultiers
Sagt der Ehemann: "Das fing schon damals auf der Hochzeitsreise in Mexiko an...
"Wir hatten einen Ausritt mit einem Maultier. Beim Aufsteigen hat das Tier meine Frau getreten. Da sagte sie ganz leise: "Eins".
Nach einigen Kilometern war ihr Maultier bockig und wollte nicht mehr weiter. Sie sagte ganz leise: "Zwei".
In einer Schlucht hat das Tier gescheut und hat meine Frau fast abgeworfen.
Meine Frau sagte: "Drei", hat einen Revolver gezogen und das Tier erschossen.
Daraufhin habe ich meiner Frau Vorhaltungen gemacht und gesagt, das sei ja wohl nicht notwendig gewesen.
Sie hat mich nur angesehen und sagte dann ganz leise: "Eins"
STA beantragt Geldstrafe imTransrapid-Prozess
Im ersten Prozess um das Transrapid-Unglück im Emsland sollen heute im Landgericht Osnabrück die Urteile gesprochen werden. Angeklagt sind zwei 50 und 67 Jahre alte Betriebsleiter der Testanlage. Sie sollen für Organisationsmängel verantwortlich sein und laut Staatsanwaltschaft eine Mitschuld an dem Unfall tragen. Am 22. September 2006 waren 23 Menschen ums Leben gekommen, als ein Transrapid auf einen Werkstattwagen prallte. Die Anklage hat für die beiden Betriebsleiter jeweils eine Geldstrafe gefordert.
Ein Prozess, bei dem man davon ausgehen kann, dass jeder, der sich auch nur mitverantwortlich fühlt, so viel Schuldgefühle mit sich herum trägt, dass der Sinn des Strafanspruches des Staates jedenfalls zweifelhaft sein dürfte.
22 Mai 2008
Blitzartige Zahlung
Selbiges geschah nun heute um 09.07 Uhr per Fax. Um 10.53 Uhr, also keine zwei Stunden später, ging bei uns ein Fax ein, dass die Zahlung der Kosten in der von uns geltend gemachten Höhe veranlasst sei.
Wir sind positiv sprachlos!
Besoffen auf dem Fahrrad, und schon ist die Fahrerlaubnis weg
Auch für einen Radfahrer kann eine Trunkenheitsfahrt mit dem Entzug des Führerscheins enden. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. Die Fahrerlaubnis dürfe entzogen werden, wenn der Radfahrer mit 1,6 oder mehr Promille erwischt wurde und die Gefahr bestehe dass er sich auch alkoholisiert hinters Steuer setze, hieß es in der Urteilsbegründung. Damit wiesen sie die Klage eines 41-jährigen Mannes aus Potsdam ab.
Jetzt fehlt nur noch, dass besoffene Fußgänger auch noch um ihre Fahrerlaubnis bangen müssen.
Manchmal kann reden nützen
Die dagegen strampelnde Nebenklagevertreterin konnte nichts reißen, obwohl sie sich in ihrer Argumentation auch noch zum Büttel der Staatskasse machte, aber das ist eine andere Geschichte.
Hut ab jedenfalls vor dem Gericht, das die Einlassung des Angeklagten offenbar als durchaus glaubhaft und nicht als Schutzbehauptung sah. Gut, dass ich dieses Mal mit dem reden lassen des Angeklagten eine Ausnahme gemacht habe.
In dubio pro reo, das unbekannte Wesen
Heute nun sind die Karten anders gemischt. Ich vertrete den Türsteher, der sich nachvollziehbar auf eine Notwehrsituation beruft. Hoffentlich nimmt dieses Gericht das mit der klassischen Rollenverteilung nicht ganz so ernst und hält es zumindest für möglich, dass ein Zeuge sogar die Unwahrheit sagen könnte, wenn er die Anklage stützt.
Für Staatsanwälte scheint solch eine Konstellation zwar regelmäßig ausgeschlossen zu sein, der ein oder andere Richter aber öffnet sich hin und wieder dieser denkbaren Alternative. Ich bin gespannt, was der Tag so bringen wird.
21 Mai 2008
Kaution für Sabrina A. könnte ihre Freiheit bedeuten
Die in der Türkei wegen versuchten Drogenschmuggels und Bandenkriminalität in Untersuchungshaft sitzende Duisburgerin Sabrina A. kann gegen Kaution freikommen.
Ein Richter in der Stadt Izmir machte am Mittwoch die Hinterlegung von 20 000 Türkischen Lira (etwa 10 250 Euro) und ein Ausreiseverbot zur Auflage für die vorläufige Freilassung. Der Prozess soll im August fortgesetzt werden, wie Beobachter des Verfahrens erklärten.
Zunächst blieb offen, ob Sabrina die Kaution leisten kann. Sie müsste zudem ihren Aufenthalt in der Türkei finanzieren. «Wir haben ein ganz großes Problem, dieses Geld aufzubringen», sagte die Mutter der Angeklagten, Ursula Mittendorf. Sie habe die Deutsche Botschaft um Hilfe gebeten, bisher aber keine Zusage für eine Bereitstellung der Kaution erhalten. Die Mutter war nach Izmir gereist.
Nicht zum ersten Mal stellt sich die Frage, ob in solchen Fällen die Bundesrepublik Deutschland eine Kaution stellen soll oder muss.
Zwiegespräch
Wenn man als Strafverteidiger Journalisten ein wenig mehr Einblick in Strafprozesse und seine Ungereimtheiten gibt, wird das Verständnis wachsen und man muss sich nicht mehr so sehr darüber aufregen, dass irgendwelcher Blödsinn berichtet wird.
Eigentor eines Angeklagten
Nun stand noch eine Berufungsverhandlung in drei verschiedenen Sachen (alle gesamtstrafenfähig mit dem oben erwähnten Urteil) an, bei denen auch die Staatsanwaltschaft Berufung eingelegt hatte. Der Mandant verfasste dann kurz vor dem heutigen Berufungstermin ein mehrseitiges Schreiben an die Staatsanwaltschaft mit dem Tenor, er strebe die Wiederaufnahme in dem Verfahren an, in dem er zu etwa 2 1/2 Jahren verurteilt worden ist, weil er zu dem Deal -u.a.auch durch mich- gedrängt worden sei, sein Geständnis sei falsch gewesen.
Das führte dazu, dass die Staatsanwaltschaft heute erkennbar wenig Lust hatte, flexibel zu sein und auch dazu,dass ich darum gebeten habe, mich als Pflichtverteidiger zu entpflichten, um mir nicht nochmals sagen zu lassen, ich hätte den Angeklagten zu irgendwas gedrängt.
Jetzt noch ein vernünftiges einvernehmliches Ergebnis zu finden, scheint jedenfalls eher unwahrscheinlich geworden zu sein.
Aber,jeder ist seines Glückes Schmied.
Gute Entscheidung
Im Keller eines Hauses am Cyriaksring ist gestern Mittag in einem Koffer ein stark verwester Torso entdeckt worden. .... Da die Polizei von einem Kapitalverbrechen ausgeht, hat sie sofort eine Mordkommission eingerichtet, die sich derzeit aus 18 Mitarbeitern zusammensetzt.
Dass man bei einem Torso in einem Koffer von einem Kapitalverbrechen und nicht von einem Suizid ausgeht, überrascht dann doch weniger.
20 Mai 2008
Freispruch für den Fummel-Uffz durch Richter Jürgen Hüttinger
Unteroffizier S. wollte fummeln. So viel gab er selbst in einer SMS an seine Kameradin N. zu. Aber hat er tatsächlich so gefummelt, dass eine Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs der Schlafenden gerechtfertigt war?
Nein, sagte gestern Amtsrichter Jürgen Hüttinger und verwies auf demokratische Prinzipien. „Es wäre eines Rechtsstaats unwürdig, in diesem Satz ein Schuldbekenntnis zu sehen. Bei einer Mindeststrafe von sechs Monaten muss der sexuelle Missbrauch erheblich sein.“
Nach einer Rückenmassage durch ihn war die Soldatin damals auf ihrer Stube eingeschlafen. Eine halbe Stunde später wachte sie auf. „Weil ich seine Hand in der Hose spürte.“ Bevor sie nachfragen konnte, war ihr Kamerad schon zur Tür hinaus. An die 20 SMS gingen hin und her, sie wollte von ihm wissen, was genau passiert war. „Sag doch einfach, was du wolltest“, schrieb sie. Seine Antwort: „Ich wollte fummeln, weil dein Körper nicht zu verachten ist. Meine Hände waren nicht immer da, wo sie hätten sein sollen. Aber das, was du denkst, habe ich nicht gemacht.“
Im Zweifel für den Angeklagten, selten genug, dass dieser Grundsatz zur Anwendung kommt, so dass Herr Hüttinger sich sein Lob abholen darf.
Berliner Philharmonie brennt
In der Berliner Philharmonie ist über dem Konzertsaal ein Feuer ausgebrochen. Aus dem Dach des weltberühmten Konzertgebäudes drang am Dienstagnachmittag dichter schwarz-gelber Qualm. Der Brand war den Angaben zufolge unter der Dachverkleidung vermutlich in der Wärmedämmung ausgebrochen, wie ein Feuerwehrsprecher sagte.
Nach schlimmen Befürchtungen scheint sich der Schaden aber in Grenzen zu halten.
Der Großbrand in der Berliner Philharmonie ist unter Kontrolle. Das teilte Berlins Feuerwehrchef Wilfried Gräfling in der rbb-«Abendschau» mit. Der weiträumige Schwelbrand im Dachstuhl war gegen 14.00 Uhr vermutlich bei Dacharbeiten ausgebrochen. Die Löscharbeiten dauerten aber noch an und würden bis in die Nachtstunden fortgesetzt, da an einigen Stellen immer noch Brand- und Glutnester vermutet werden. Die Betondecke unter der Dachdämmung sei dicht und habe gehalten, daher bleibe der Wasserschaden gering.
Mit Schraubenzieher Augen ausgestochen
Das Ende einer Ehe. Mit einem Schraubendreher soll der Bottroper Ramazan U. (33) am 16. November neunmal im Auto auf seine getrennt von ihm lebende Ehefrau Jasmin eingestochen haben. Sechsmal traf er ihren Kopf, stach der Mutter seiner beiden Kinder die Augen aus. Zwölf Tage später starb die 26-jährige Rotthauserin an den Folgen der Verletzungen im Krankenhaus. Seit Montag muss sich ihr Mann vor dem Essener Schwurgericht verantworten. Auf Mord lautet die Anklage. Hass nennt Staatsanwältin Hinterberg als Motiv.
Ein Fall, bei dem die Suche nach dem Mordmerkmal nicht ganz so schwer fallen sollte.
Designer-Starenkasten TraffiTower
Heute hat mich mein wacher Blick im letzten Moment zu einer ABS-auslösenden Vollbremsung veranlasst. Natürlich nicht, weil ich zu schnell war (niiieee!!), sondern weil ich plötzlich am Straßenrand mitten in der Landschaft am Straßenrand ein Designerstück allerbester Güte sah, das meine Neugier weckte.
Und was soll ich sagen: Aus den auffälligen und auffällig häßlichen Starenkästen sind schlanke Designstücke geworden, die sich -sicher völlig unbeabsichtigt- ob ihrer Form und Farbe sehr unauffällig in die Landschaft einfügen und so trotz ihres tollen Designs kaum oder erst sehr spät erkannt werden. Schade eigentlich.
Und auch der Name hat sich geändert:
Aus "Starenkasten" wird der "TraffiTower", nichts ist mehr wie früher.
Todesserie bei Polizei in Hagen
Die Polizei in Hagen hat nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" einen weiteren Todesfall unter ihrer Aufsicht verschwiegen. Wie das Blatt in seiner Dienstagsausgabe berichtet, starb am 14. Mai 2007 ein 35 Jahre alter Franzose, als er von Polizeibeamten an Händen und Füßen sowie am Kinn fixiert wurde. Die Umstände des Vorfalls erinnern an den Tod des 26-jährigen Türken Adem Özdamar, der Mitte Februar auf einer Hagener Polizeiwache ins Koma fiel und wenig später starb. Die Staatsanwaltschaft weigert sich laut "Frankfurter Rundschau" trotz etlicher schriftlicher Anfragen, Einzelheiten zu den Umständen des neuerlichen Todesfalls zu nennen.
Es gibt Polizeiinspektionen, in die man tunlichst vermeiden sollte, eingeliefert zu werden, es könnte das letzte Mal sein, dass man sich herumgeärgert hat. Aber so hält man natürlich auch eine Stadt sauber. Wenn sich herumspricht, wie gefährlich es ist, in Hagen polizeiauffällig zu werden, wird dort in dieser Richtung natürlich Ruhe eintreten. Die Bürger werden es der Polizei vielleicht danken, oder doch nicht?
19 Mai 2008
Der Fahrrad-Wichser von Hürth
Ungewohnt sportlich präsentierte sich ein Sex-Ferkel auf einem Feldweg in Hürth: In Richtung "In den Höhen" war der Exhibitionist auf seinem Fahrrad unterwegs - wild onanierend!
Dabei zeigte er sich auch einem etwa zwölfjährigen Mädchen, das gerade auf dem Feldweg unterwegs war. Eine Passantin, die den radelnden Sittenstrolch gesehen hatte, rannte ihm hinterher, verlor ihn aber aus den Augen. Nun sucht die Polizei das kleine Mädchen, das eventuell noch eine Zeugenaussage machen kann.
Mein Verkehr war gestört
Heute habe ich mein LapTop verflucht, rumgewundert und das System sich auf den Stand von Anfang Mai bringen lassen, weil ich während einer Verhandlung unbedingt eine Information brauchte.
Und: Weiter gestört, Empfang dauernd unterbrochen, nichts geht mehr, gedanklich schwanke ich schon zwischen Wut und Trauer über das Sch...ding, bis ich dann jetzt lese:
Kunden des Telekommunikationskonzerns Vodafone mussten von Sonntagnachmittag bis Montagnachmittag bundesweit massive Einschränkungen bei der Nutzung des Datennetzes hinnehmen. Behinderungen habe es bei der Übertragung von Daten von Notebooks mit Hilfe von PC-Datenkarten gegeben, wie ein Sprecher am Montag sagte. Die Störungen seien nicht lokal begrenzt gewesen. Wie viele Kunden betroffen waren, konnte er nicht sagen.
Gut, dass ich die Kiste nicht in die Ecke gepfeffert habe.
Was lange währt, wird richtig schlecht
Mein Ansinnen, in Anbetracht des extremen Zeitablaufs und weil das angebliche Opfer erklären ließ, kein Interesse mehr an einer Verurteilung zu haben, die Sache nach § 154 StPO zu verfahren, was möglich gewesen wäre, scheiterte daran, dass die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft nicht zuständig, der ehemals zuständige Staatsanwalt nicht mehr zuständig ist, die jetzt zuständige Staatsanwältin nicht erreichbar war und eine andere Staatsanwältin offenbar die Verantwortung nicht übernehmen wollte.
So kann das in unserem Rechtsstaat gehen. Verzögerung, bis niemand mehr Verantwortung übernehmen will.
18 Mai 2008
Camorra-Chef geht in Neapel der Polizei ins Netz
Die italienische Polizei hat am Sonntag den neapolitanischen Camorra-Boss Guido Abbinante festgenommen. Nach Angaben der italienischen Nachrichtenagentur wurde der Chef des "Secondigliano"-Clans, der den Drogenhandel in zwei Vierteln von Neapel kontrolliert, in einer Klinik festgenommen, in der er sich unter falschem Namen am Herzen behandeln ließ. Abbinante war wegen internationalen Drogenhandels zu 20 Jahren Haft verurteilt worden, im vergangenen September aber wieder freigekommen. Er soll seitdem den Mord an zwei Mitgliedern des verfeindeten Di Lauro-Clans angeordnet haben.
Raus ,jetzt wieder rein,bei dem Vorwurf wird das nächste Raus aber wohl etwas schwierig werden können.
Treffen der angeblichen juristischen Elite
In Köln findet ab Montag (19. Mai) die 60. Jahrestagung von bundesweit 25 Präsidenten der Oberlandesgerichte, des Kammergerichts und des Bundesgerichtshofs statt. Bis Mittwoch (21. Mai) befasst sich Deutschlands Juristen-Elite mit Themen wie die Auswirkungen der Föderalismusreform auf die Justiz. Erörtert werden soll unter anderem auch, wie die Oberlandesgerichte ihre Zusammenarbeit bei Stellungnahmen zu aktuellen Gesetzesvorhaben verbessern können.
Gegen die Langeweile
Angela Merkel und die Drogen
Die kolumbianische Polizei hat 3,4 Tonnen Kokain und ein Waffenarsenal rechter Todesschwadronen beschlagnahmt. Die Waffen stammten aus dem Besitz der paramilitärischen Bande «Schwarze Adler», teilten die Behörden mit. Die Granatwerfer, Maschinengewehre, Raketen und Pistolen habe der meistgesuchte Drogenboss des Landes, Daniel Rendón Herrera alias «Don Mario» den Schwarzen Adlern überlassen. Das Problem der Drogenkriminalität dürfte auch bei den Gesprächen von Kanzlerin Angela Merkel in Bogotá zur Sprache kommen.
Sicher Augenwischerei und lediglich populär aber ineffektiv solch ein Gespräch über die Drogenkriminalität in Kolumbien, denn dass die gute Frau Bundeskanzlerin daran nichts ändern kann, ob sie darüber spricht oder nicht, liegt auf der Hand.
Dahintersteckt erkennbar lediglich der gewünschte Effekt, dass der geneigte Leser einer solchen Meldung den Eindruck gewinnt: Mensch, die tut was gegen die Drogen.
So jedenfalls leider nicht.
Stargeiger Nigel Kennedy und die Drogen
Der britische Stargeiger Nigel Kennedy hat den Missbrauch von Medikamenten unter Musikern kritisiert. Dem Nachrichtenmagazin «Focus» sagte er, vor allem Orchestermusiker konsumierten gegen das Lampenfieber Arzneimittel. Beruhigungsmittel, Betablocker, Tranquilizer: Damit passierten zwar keine Fehler, sonst aber auch nicht viel, sagte Kennedy. Kokain und Haschisch seien unter Klassikinterpreten so populär wie in allen Gesellschaftsschichten. Der 51-Jährige gab an, selbst gelegentlich Joints zu rauchen.
Der Vorbildcharakter solcher Kritiker ist eher negativ einzuordnen, zumal sie mit ihrem "Geständnis" gerade wegen ihrer Kritik suggerieren, das "bisschen Kiffen" sei völlig harmlos.
17 Mai 2008
Knast für Freier geplant
Die große Koalition will Freier von Zwangsprostituierten mit hohen Haftstrafen abschrecken. Bundesjustizministerin Brigitte Zypries (SPD) habe einen Diskussionsentwurf zu dem Thema erarbeiten lassen, sagte ein Ministeriumssprecher am Samstag in Berlin.
Super Idee. Stellt sich die Frage, was der Freier bei der Geschäftsanbahnung beachten muss, ob er nachfragen soll, ob er nach der Herkunft von blauen Flecken fragen muss, ob er nach einer Bestätigung der Eltern der Prostituierten suchen muss, in der die Freiwilligkeit der Betätigung bestätigt wird.
Was ist, wenn die Prostituierte kein Deutsch spricht?
Egal, ich werde mich schon mal nach Büroräumlichkeiten direkt am Puff umsehen. Rechtsschutzversicherungen sollten schon mal über einen Tarif für Puffgänger nachdenken.
Teurer Gammel-Döner
Wenn es denn so stimmt, war Remzi Kaplans Motto wohl sinngemäß: Dass der Kunde bricht, stört den Reibach nicht (Zitat nach einem türkischstämmigen Kunden aus Kreuzberg).
Berlins "Döner-König" Remzi Kaplan muss wegen der Lagerung von vier Tonnen Gammelfleisch eine Geldstrafe in Höhe von 40 000 Euro zahlen. Der 47-jährige Unternehmer, einer der größten
Döner-Produzenten bundesweit, fehlte gestern bei dem Termin vor dem Amtsgericht Tiergarten. Das von der Staatsanwaltschaft als "ekelerregend und nicht für den menschlichen Verzehr geeignet" eingestufte Fleisch war im vergangenen September in Remzi Kaplans Betriebsräumen in Gesundbrunnen sichergestellt worden.
Remzi Kaplan kann gegen den Strafbefehl innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung Einspruch einlegen. Ob er das plant, ist nicht bekannt. Der Döner-Fabrikant war gestern für eine Stellungnahme nicht erreichbar. Auch seine Anwaltskanzlei war nicht bereit, eine Erklärung abzugeben.
Der Anklage zufolge wies Kaplan Kalbfleisch als Produkt aus Berlin-Brandenburg aus, obwohl es aus Frankreich kam.
Oma ließ es wachsen
Statt Geranien hat eine Rentnerin aus Karlsruhe in ihrer Wohnung Cannabis-Pflanzen gezüchtet und damit ihre Rente vermutlich deutlich aufgebessert. Sie selbst gab an, die Anlage zum Genuss ihres täglichen Marihuana-Tees selbst gebaut und betrieben zu haben. Experten der Polizei halten dies allerdings angesichts der Größe der Anpflanzung für unwahrscheinlich - zumal die Frau in der Drogenszene unter dem Spitznamen "Oma" bekannt ist.
Wobei der Spitzname "Oma"für eine 72-Jährige für sich genommen noch nichts Außergewöhnliches ist, dass man allerdings mit 72 in der Drogenszene bekannt ist, dürfte eher selten vorkommen.
Deutschland heute
So geschehen bei mir aufgrund der Anfrage eines Studenten, der einziger Zeuge einer nicht unerheblichen Straftat war und diese auch zur Anzeige gebracht hat und nun die Ladung als Zeuge vor Gericht erhalten hat (Auszug):
1. Was soll ich mit einem Bogen über einen Verdienstausfall (Student)?
2. Wer ersetzt mir die verpassten Vorlesungen (prüfungsrelevant)?
3. Wer ersetzt mir die Kosten für Kopien der Skripte, Fahrtwege oder einen Privatunterricht zur Nachholung?
4. Bin ich wirklich gezwungen diesen weiten Weg, auf deren Kosten auf mich zu nehmen? (1000.- Strafe oder 30Tage Knast)
Ich habe keine Lust mich stundenlang in den Zug zu setzen, meine Vorlesungen zu verpassen und das dann alles nachzuarbeiten. Wer bezahlt mir die Zeit und den Aufwand dafür?
Kann ich mich als Zeuge verweigern? Melden das ich alles vergessen habe? Die Aussage bei der Polizei revidieren, sodass ich uninteressant werde!
...
Ich werde mich nichts desto trotz mit dem zuständigen Gericht streiten.
Armes Deutschland!
Wunsch-Bullshit als Antwort auf "The Secret"
Zu dem Buch: Lesen, lesen, lesen!
16 Mai 2008
Schwarzhaarige Diebe
"Liebe Badegäste, achten Sie auf Ihre Wertsachen. Unter uns befindet sich eine Gruppe schwarzhaariger Jugendlicher, die mein und dein nicht auseinander halten können." Schwarzhaarige unter uns?!, fragt man sich aufgeschreckt. Hat der berühmte "Südländer" als Schreckenspopanz polizeilicher Suchmeldungen ausgedient, ist jetzt "schwarzhaarig" das Synonym für dringend tatverdächtig?
Wenn irgendwelche Übeltäter identifiziert sind, könnte man sie ja einfach des Platzes verweisen. Und wie fühlt mach sich als dunkellockiger Youngster an diesem Nachmittag im Bad? Die Dauerdurchsage sei "ganz ungünstig ausgedrückt" gewesen, erklärt eine Sprecherin der Bremer Bäder später. Man habe einer bestimmten Gang, der aber bislang nichts Konkretes nachzuweisen war, eben einen Schreck einjagen wollen. Wird in den Bädern denn so viel geklaut? "Keineswegs", heißt es, im übrigen seien für den Fall der Fälle auch Zivilstreifen unterwegs.
Die unauffällige Kleidung einer Zivilstreife in einer Badeanstalt würde mich auch noch interessieren.
Gisele oder der Schuldirektor - wer sagt die Unwahrheit?
Nun kommt der Kampf "ehemalige Schülerin gegen ehemaligen Direktor" um die Wahrheit.
"Ich habe auf der Schule Mist gebaut. Das war dumm von mir. Aber ich habe nie gedealt. Gegen diese Verleumdung werde ich juristisch vorgehen."
Grund für die angekündigte Klage: Der ehemalige Rektor der Realschule Hoher Weg in Goslar hatte gestern in der Bild-Zeitung berichtet, dass Gisele Drogen genommen und verkauft haben soll. Die Folge: Sie erhielt einen Schulverweis. "Die Schwierigkeit war: Es wurden auch ganz junge Schüler mit reingezogen – sie hat auch an die Siebtklässler verkauft", wird der ehemalige Schulleiter zitiert, der gestern auch nicht erreichbar war.
Spannend, welche Wahrheit später zu der Überzeugung eines Gerichtes führen wird. Spannend auch dann, wenn mancher Leser den Bericht darüber für KellerKinderNiveau hält, mehr hab ich nie versprochen.
Was zählt schon die Wahrheit, wenn das Gericht überzeugt ist
Unabhängig ob wahr oder unwahr, das spielt im deutschen Strafprozess eh eine völlig untergeordnete Rolle, denn es kommt nicht auf die Wahrheit sondern auf die Überzeugung des Gerichts an, mehr oder weder jede Einlassung eines Türstehers als Angeklagter wird abgetan als "Schutzbehauptung".
Nun durfte ich heute einen Angeklagten verteidigen, der schließlich und endlich einem Türsteher eine rechte gerade gegeben hat, die diesem einige Gesichtsknochen bersten ließ. Mein Mandant verteidigte sich schlüssig damit, dass der Türsteher zwei Stunden nach einer kleineren Auseinandersetzung mehr oder weniger rüde zur Rede gestellt hatte , sich die Situation hochgeschaukelt hat, der Türsteher einen ersten Schlag geführt hat und der Angeklagte sich dann mit dem Wirkungstreffer gewehrt hat.
Der Türsteher als Zeuge, der nicht einmal seine aktuelle Adresse auswendig wusste, erzählte was von freundlichem Ansprechen nach über zwei Stunden und einem für ihn völlig überraschenden Schlag.
Und nun plötzlich Staatsanwalt und Gericht wie aus einem Horn oder einer Posaune: Natürlich könne und müsse man dem Zeugen glauben, das sei doch alles klar, schließlich weiche die Antwort überhaupt nicht von dem ab, was der Zeuge schon bei der Polizei gesagt habe (und was in der Anklage steht).
Mein Einwand, diese Story eines Türstehers als Angeklagter würde kein Mensch glauben traf auf offenbares Unverständnis.
Na ja, unwichtig ob wahr, Hauptsache überzeugt.
15 Mai 2008
WestLB-Verfahren mit plaudernder Vorsitzenden
Jürgen Sengera, ehemaliger Chef der WestLB, kann offenbar vor dem Düsseldorfer Landgericht mit einem Freispruch rechnen. Die Richterin sagte, sie könne bislang keine strafbare Pflichtverletzung erkennen.Ex-Chefbanker Jürgen Sengera ist wegen schwerer Untreue angeklagt. Die Aussage der Richterin macht es unwahrscheinlich, dass die Staatsanwaltschaft mit diesem Vorwurf Recht bekommt.
Wenn die Staatsanwaltschaft diese Plaudertasche hinnimmt, hat man wohl schon akzeptiert, dass in dem Verfahren nichts mehr zu holen ist.
Ich würde mich nicht wundern, wenn es bald wieder heißt, dass man an die ganz Großen doch nicht rankommt. Insbesondere der Umstand, dass die Hauptzeugen Gedächtnislücken hat, ist natürlich Ölin solches Feuer.
Disziplintrainer
Zum Einfahren stehe ich gerne zur Verfügung.
Rauchen ist ungesund - Nichtrauchen auch
Gerade einmal 16 Jahre alt ist der Täter. Er raucht in der S-Bahn, der 42-jährige spricht ihn deshalb an - da zückt der Jugendliche sein Messer und sticht sofort zu. Mehrere Zentimeter tief ist die Stichwunde, die zwischen den Rippen des Mannes verläuft. Er hat riesiges Glück gehabt - keines der lebenswichtigen Organe wurde getroffen.
Schäuble und die Linken
Die Partei "Die Linke" steht weiter unter Beobachtung des Bundesamtes für Verfassungschutz. Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble kündigte in Berlin an, dass die Überwachung fortgesetzt werde. Er begründete dies bei der Vorstellung des Verfassungsschutzberichts 2007 mit dem Programm der Partei. Sie trete dafür ein, die herrschende Staats- und Gesellschaftsform zu überwinden. Zudem gebe es offene extremistische Gruppierungen in der Partei. Unter diesem Blickwinkel werde auch der kommende Bundesparteitag in Cottbus "zur Kenntnis" genommen. Der Präsident des Verfassungsschutzes, Heinz Fromm, verwies darauf, dass sein Amt für diese Beobachtung nur sehr wenig Personal habe "und brauche".
Gisele von "Germany's next Topmodel" Drogendealerin?
Die "Bild"-Zeitung berichtet, dass Gisele während ihrer Schulzeit Haschisch selbst konsumierte und an andere Kinder verkaufte. Deshalb sei sie vor drei Jahren von ihrer Schule in Goslar geflogen. Das Blatt zitiert den damaligen Schuldirektor, dass Gisele die Drogen auch an Siebtklässler verkauft habe.
Und angeblich soll Gisele auch während der TV-Show nicht sauber geblieben sein. Eine andere Kandidatin behauptet gegenüber "Bild", dass Gisele dabei erwischt wurde, etwas zu rauchen, dass wie ein Joint aussah.
Prosieben-Sprecher Christoph Körfer zu den Vorwürfen: Gisele verhalte sich während der Produktion tadellos.
Quelle: rp-online
Jung, dynamisch, dienstbeflissen ...
So auch die junge Dame, der ich in den letzten Tagen im Gerichtssaal begegnet bin. Ein Paradebeispiel dafür, dass Dynamik und Beweglichkeit zwei völlig verschiedene Begrifflichkeiten sind.
Nach der Einlassung des Angeklagten war klar, so einfach, wie es die Anklagebehörde bisher gesehen hatte, war es nicht. Ein erheblicher Zeit-und Kostenaufwand steht bevor, wenn man die Sache völlig ergründen will, der angeblich angerichtete Schaden war bis auf einen geringen Restbetrag beglichen, die Sache schrie nach einer schnellen Erledigung.
Das Gericht schlug vor, die Sache einzustellen gegen die Auflage, dass der Angeklagte einen Betrag in Höhe des vermeintlichen Restschadens an die Geschädigten zahlt.
Dem konnte die Frau Sitzungsvertreterin nicht beitreten, weil sie "eine Vorstellung von etwa 8 Monaten Freiheitsstrafe gehabt habe". Dass die jetzigen Voraussetzungen völlig anders waren, tangierte sie nicht, auch mein Hinweis, nun kämen auch noch Pflichtverteidigerkosten auf die Staatskasse zu, ließ sie mit einem Lächeln dasitzen, das bei mir ankam: Weißt Du, wie scheißegal mir das ist? Das war natürlich nur mein ganz persönlicher Eindruck, vielleicht war das Lächeln auch ganz anders gemeint.
Schade, dass man ihr zumindest die jetzt auflaufenden Pflichtverteidigergebühren nicht von ihrem Gehalt abziehen kann; das, was auf die Staatskasse jetzt zukommt, dürfte jedenfalls ein Gehalt überschreiten, ich hoffe, es werden zwei, oder drei ....
Deal im Harz
Heute in Wernigerode war es so, dass es nicht unbedingt die Verteidiger waren, die einen solchen anstrebten, sondern Staatsanwaltschaft und Gericht waren eher aktiv, was dann auch zu einem allseits akzeptierten Ergebnis führte. Sogar die Einlegung eines Rechtsmittels gehörte zum Deal, aus Gründen, über die später zu berichten sein wird.
Schnell und gut. Dank an alle Beteiligten.
12 Mai 2008
Autofahrende Richter
Das Landgericht Frankfurt hat die Klage eines Motorradfahrers auf Schadenersatz zurückgewiesen. Der Pilot kollidierte mit einem Radfahrer, der aus einem Waldweg auf die Straße bog. Laut Urteil müsse ein Verkehrsteilnehmer in einem Ausflugsgebiet immer mit plötzlich auftretenden Radfahrern rechnen. Das Risiko beim Motorradfahren sei ungleich höher als das beim Autofahren. Diese "Betriebsgefahr" lasse sich daher "grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen". Unfallfolgen würden schon deshalb ganz bewusst in Kauf genommen und dürften daher "ganz überwiegend nicht auf den Unfallgegner abgewälzt werden".
Eine kleine Kostprobe:
Das Gericht geht sicherlich nicht fehl in der Annahme, dass diese Dinge auch vorliegend eine Rolle gespielt haben: Ein Sonntag, schönes Wetter, eine beliebte Motorradstrecke – die jährlich ihrer Gefahren wegen Todesopfer fordert -, eine Maschine, die in 7,4 Sekunden auf 200 km/h beschleunigt. Dies alles begünstigt eine Stimmung, die jeder Autofahrer an jedem schönen Wochenende bei zahllosen Motorradfahrern beobachten kann. Hier beherrscht häufig die Technik den Menschen und nicht umgekehrt, zumal die streitgegenständliche Maschine 251 kg wiegt.
Es ging um eine Suzuki GSX 1300 Hayabusa:
Wer so ein Fahrzeug fährt, bekommt vom Landgericht Frankfurt vorgehalten:
Danach lässt sich die Betriebsgefahr der Motorradfahrer grundsätzlich als Verschulden gegen sich selbst begreifen, so dass die Unfallfolgen schon deshalb als bewusst in Kauf genommen ganz überwiegend nicht auf einen Unfallgegner abgewälzt werden können.
10 Mai 2008
Gefahren von Verstößen gegen das Betäubungsmittelgesetz
Liegt ein Hase am Baggersee in seinem Liegestuhl, raucht einen Joint, ist glücklich und zufrieden mit sich und der Welt, kichert leise vor sich hin.
Da kommt der Biber an: "Ey Hase, was is'n mit Dir los? Krass Alder. Haste was geraucht Mann? Ich will auch was abhaben."
Hase: "Nee alles meins. Das brauch ich selber noch."
Biber: "Och Menno, biitteeeee! Ich hab noch nie in meinem Leben gekifft und will das mal probieren!"
Hase: "Okay, aber nur einen Zug. Aber damit es sich wenigstens lohnt und so richtig reinballert, ziehste an dem Joint, hälst die Luft an und tauchst einmal durch den ganzen See." Der Biber tut wie ihm geheißen, zieht, taucht einmal durch den ganzen See, atmet aus und es haut sofort voll in die Blutbahn! Er legt sich an die andere Uferseite, philosophiert über sich und das Gute in
der Welt und chillt so vor sich hin.
Da kommt das Nilpferd an: "Biber was geht ab Mann? Du hast bestimmt was
geraucht, gib mir auch mal was ab, Alder!"
"Nee Mann, hab selber nur geschnorrt. Musste mal den Hasen fragen, der gibt
dir bestimmt was ab. Der hängt genau auf der anderen Seite vom Ufer rum. Musste einfach quer durchtauchen."
Das Nilpferd tut wie ihm geheißen, taucht durch den See zum Hasen. Der Hase döst in seinem Liegestuhl vor sich hin, wacht auf, starrt das Nilpferd mit großen Augen an und schreit:
"Biiibaaa, du musst auch wieder ausatmen!!"
Autofahren verboten
Sieht nicht so doll aus
hilft aber ungemein und verändert das Leben.
09 Mai 2008
Schäublistische Kamerawände
08 Mai 2008
Der ewige Kampf des Verteidigers mit dem Mandanten
Danach begann dann ein spektakuläres Umdrehen des eigenen Mandanten Schritt für Schritt, bis dieser zum Schluss dann zugab, jemandem eine aufs Auge gegeben zu haben und ihn dann umgeworfen zu haben, damit dieser Zeuge nicht schlichten kann.
Das war dann die Bewährung. Sehr eng!
06 Mai 2008
Der Ton macht die Musik
Richtig ist, dass der Mandant durch einen Strafbefehl zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Gleichwohl halte ich den Ton für unverschämt und dem Sachlichkeitsgebot widersprechend.
Ein Kollege meint, ich solle mich nicht so haben, letztlich sei die Ansprache objektiv richtig.
Mal schauen, wie erquicklich sich der weitere Schriftverkehr entwickelt.
05 Mai 2008
Express behauptet: Bushido Prügelei mit Ochsenknecht-Manager
Rapper Bushido (29) wird sein Image als "böser Bube" einfach nicht los. Sein jüngster Ausraster: Der 29-Jährige soll auf der Aftershow-Party der BRAVO einen Manager der Ochsenknecht-Brüder verprügelt haben.Grund: Der Manager von Jimi Blue Ochsenknecht (16) soll mit der neuen, minderjährigen Freundin (17) von Bushido geflirtet haben.
Das berichten die BZ und die Nürnberger Abendzeitung. Demnach flippte Buhido, der zuvor den "Otto" bekommen hatte, im VIP-Bereich des Clubs „Mach 1“ regelrecht aus und trat den 41-Jährigen Manager in den Unterleib. Anschließend hagelte es Ohrfeigen. Der Ochsenknecht-Manager schlug ebenfalls zu.
Quelle: express
Warum legen Sie eigentlich immer Rechtsmittel ein?
Es stimmt allerdings, dass ich in allen anderen Fällen beinahe ausnahmslos Rechtsmittel nach einer Woche nach 18.00 Uhr per Fax einlege, um bei dem altbekannten Spiel vor der Berufungskammer: "Na, wollen Sie nicht beide zurücknehmen?" etwas in der Hand zu haben. Legt die Staatsanwaltschaft kein Rechtsmittel ein, kann ich meins kurzfristig zurücknehmen.
Und die Kosten? Die Mandanten werden aufgeklärt. Bei Pflichtverteidigungen muss die Staatskasse vorschießen. Na und! Wenn die Referendare und Nichtsachbearbeiter zu faul sind, anzurufen oder die Sachbearbeiter zu überlastet, um erreichbar zu sein, ob ein Rechtsmittelverzicht möglich ist, soll die Staatskasse diesen krassen Organisationsmangel bezahlen, das ist nur gut so.
Windows-Generalschlüssel
Microsoft hat Vertretern von Polizeibehörden aus über 35 Ländern den Computer Online Forensic Evidence Extractor, kurz COFEE, vorgestellt.
Dieser USB-Stick erlaubt es, innerhalb von wenigen Minuten alle Passwörter zu entschlüsseln und sensible Daten zu sichern. Microsoft stellt dieses Tool zur Bekämpfung von Internetkriminalität zur Verfügung. Jegliche gewerblichen Anwender, die sensible Daten auf Systemen speichern sollten jedoch spätestens jetzt ausdrücklich gewarnt sein, dass die windowseigenen Verschlüsselungsmechanismen nicht vertrauenswürdig sind.
Mehr als 15 Länder einschließlich Deutschland verwenden dieses Tool angeblich bereits, welches kostenlos zur Verfügung gestellt wird.
Big-Brother mit Generalschlüssel, ich sehe schon, wie Schäublisten der Sabber läuft.
01 Mai 2008
Enthauptung für Haschisch-Schmuggel
In Saudi-Arabien sind am Donnerstag drei Drogenschmuggler aus Pakistan öffentlich enthauptet worden. Die Männer waren von einem Gericht des islamischen Königreiches zum Tode verurteilt worden, weil sie in der Hauptstadt Riad eine größere Menge Haschisch in Empfang genommen hatten. Damit wurden in dem arabischen Land seit Jahresbeginn 52 Menschen hingerichtet. Erst am vergangenen Freitag war ein Syrer wegen Drogenschmuggels hingerichtet worden.
Der letzte Deal zerstört die Zukunft dort nachhaltig.
Keine offene Kirche
Frauenkirche in Dresden
Man hätte auch sagen können, die Kirche ist zu.
Und ich dachte bisher, Kirchen sind immer geöffnet.
32Jahre auf der Flucht vor der Justiz
In den USA ist eine Frau 32 Jahre nach ihrer Flucht aus dem Gefängnis festgenommen worden. Die heute 53-Jährige habe sich inzwischen ein neues Leben aufgebaut gehabt, verlautete aus Justizkreisen. Unter anderem sei sie Mutter dreier Kinder.
Nach ihrer Festnahme bat die 53-Jährige um Gnade und Erlass der Restschuld von ihrer Verurteilung als Drogenhändlerin. Ihre Familie habe nichts von ihrem Vorleben gewusst, sagte sie. "Ich hoffe man stellt in Rechnung, dass ich mein Leben in die richtigen Bahnen gelenkt habe."
Susan Lefevre war 1975 in Detroit im Bundesstaat Michigan wegen Drogenhandels zu zehn bis 20 Jahren Haft verurteilt worden. Ein Jahr später konnte sie fliehen.
Wenn das so stimmt, gibt es in den USA offenbar keine Vollstreckungsverjährung. Gut, dass es bei uns anders ist. Einige Mandanten werden dieses Jahr nach langer Zeit mal wieder ohne Verhaftungsgefahr deutschen Boden betreten.
Das Pferd in der Bank
Auf einem Polizeiphoto ist ein Pferd in der Schalterhalle der Sparkasse Belzig zu sehen. Bei diesem ungewöhnlichen Polizeieinsatz war ein betrunkener Reiter in die Sparkasse geritten, vom Pferd abgestiegen, und hatte sich auf der Kundenbank zum schlafen gelegt. Die Polizei musste ihn wecken und den Gaul abtransportieren.Ein Beamter schoss das Photo, nachdem er das Pferd mit Würfelzucker zu sich gelockt hatte.
Die Polizeibeamten aus Belzig haben das Photo als Dienstphoto des Jahres 2007 gewählt und gekürt.
Alles, was keine Zinsen bringt, schmeißen die Banken raus. Das ist nicht in Ordnung.
Zwanghafter Lehrerinnensex
Weil eine Lehrerin mit zwei ihrer Schüler Sex hatte, ist eine Lehrerin in Florida nun zum dritten Mal innerhalb von rund sechs Wochen verhaftet worden.
Da bleibt doch wohl nur noch die intensive Untersuchung der Dame.
Strafrechtliche Verjährung bei Steuerhinterziehung soll verlängert werden
Das Bundesfinanzministerium will Steuersünder länger verfolgen als bisher. Eine strafrechtliche Verfolgung von Steuerstraftaten soll künftig bis zu zehn Jahre lang möglich sein, wie aus einem Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2009 hervorgeht. Bisher liegt die Verjährungsfrist laut Strafgesetzbuch bei fünf Jahren. Sie kann nur in Ausnahmefällen auf zehn Jahre verlängert werden.
Quelle: tagesschau
Das journalistische Gestammel über die bisherige Rechtslage liegt zwar völlig neben der Sache, aber verlängert soll in der Tat werden.
Vorsicht! Staatliche Gebührenfalle
Heute tritt das seit Jahren umstrittene Verbraucherinformationsgesetz in Kraft. Bürger haben nun das Recht, sich bei den Behörden über Lebensmittel, Kosmetika, Spielzeug und Reinigungsmittel zu informieren. Anfragen sollen innerhalb von vier Wochen beantwortet oder Akteneinsicht gewährt werden. Weigert sich die Behörde, kann der Bürger dagegen Widerspruch einlegen.
Seit November sind die Lebensmittelbehörden bereits dazu verpflichtet, Namen von Firmen und Produkten im Internet zu veröffentlichen, wenn Gesundheitsgefahren drohen oder eine Firma verdorbene Lebensmittel verkauft.
Bei den Anfragen an die Behörden werden unter Umständen Gebühren fällig. Nur wenn es sich bei der Anfrage um eine Auskunft zu einem Rechtsverstoß handelt - wie etwa beim Gammelfleischskandal - so bleibt sie kostenfrei. Bei allen anderen Anfragen gilt: Je komplizierter die Auskunft, desto höher die Gebühr.
Also erst nachdenken, dann nach den Gebühren fragen, nochmals nachdenken und im Zweifel die Finger davon lassen und warten, bis andere die Frage gestellt haben.
Endlich trifft es den Richtigen: Stoiber unter Beschuss
Der ehemalige CSU-Chef Theo Waigel hat seinen Nachfolger Edmund Stoiber attackiert. In der «Passauer Neuen Presse» nahm der Ex-Bundesfinanzminister das jetzige CSU-Führungsduo in Schutz. Stattdessen gab er Stoiber eine Mitschuld an den jüngsten Misserfolgen. Vieles, was dem bayerischen Ministerpräsidenten Günther Beckstein und Parteichef Erwin Huber jetzt angelastet werde, habe zu tun mit «Baustellen, die noch aus der vorhergehenden Regierung hervorgehen», so Waigel. Stoibers Abschied habe zu lang gedauert.
Man könnte sich vorstellen, dass man genau das Problem bei der CDU mit Schnüffel-Wolfgang auf sich zukommen sieht, denn der wird sicher auch nicht freiwillig gehen, bevor er nicht unter den letzten Rock geschaut hat.
Wo, zum Teufel, liegt Offenburg?
Durch die Neuregelung der Telekommunikationsüberwachung ist es nach Ansicht des Landgerichts Offenburg nicht mehr notwendig, dass Ermittlungsbehörden für bestimmte Auskunftsersuchen bei Providern eine richterliche Anordnung einholen. Das geht aus einer Entscheidung (Az. 3 Qs 83/07) der 3. großen Strafkammer des Gerichts hervor. Hintergrund ist ein vorangegangener Beschluss bezüglich der Ermittlung von Tauschbörsennutzern, mit dem das Amtsgericht (AG) Offenburg bundesweit für Aufsehen gesorgt hatte.