Auch die Braunschweiger Generalstaatsanwaltschaft will den Tatverdächtigen im Fall Yasmin Stieler vor Gericht bringen. Nachdem das Landgericht den Haftbefehl gegen den Mann aus Vechelde aufgehoben und kein Hauptverfahren eröffnet hatte, legte die Staatsanwaltschaft dagegen Beschwerde ein.Gestern hat der Generalankläger die Beschwerde an das Oberlandesgericht Braunschweig weitergeleitet, das noch vor dem Sommer darüber entscheiden will.
Die Indizien allein reichten vermutlich nicht, um den 41-Jährigen zu verurteilen, der das Mädchen vor 12 Jahren getötet haben soll, sagte Eckehard Niestroj, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft. "Die Richter müssen sich ein Bild von ihm machen. In einem solchen Grenzfall reicht es nicht, Akten zu studieren."
Quelle: newsclick
Na PROST, knapp am ersten April vorbeigelabert.
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