Diese lichtvolle Frage stellte heute die Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft mit eindringlichem Ernst in einer Hauptverhandlung an einen Zeugen.
Sie sagte nicht dazu, ob sich der Zeuge nun an seine eigenen Gedanken erinnern sollte oder an die Gedanken, die sich sich vorgestellt hat. Dem Wunsch der Beantwortung der Frage konnte der Zeuge nicht nachkommen, weil mir dazu einfiel, selbige zu rügen.
Die Frage der Zulässigkeit einer solchen Frage wird die Dame vielleicht irgendwann in einer Fortbildung mit Gleichgesinnten erörtern. Ob solche Erörterung etwas bringt, wird sich zeigen.
Sie sagte nicht dazu, ob sich der Zeuge nun an seine eigenen Gedanken erinnern sollte oder an die Gedanken, die sich sich vorgestellt hat. Dem Wunsch der Beantwortung der Frage konnte der Zeuge nicht nachkommen, weil mir dazu einfiel, selbige zu rügen.
Die Frage der Zulässigkeit einer solchen Frage wird die Dame vielleicht irgendwann in einer Fortbildung mit Gleichgesinnten erörtern. Ob solche Erörterung etwas bringt, wird sich zeigen.
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