Im Streit um eine ungenehmigte Werbung bei der Eröffnung eines Supermarkts ist Fernsehköchin Sarah Wiener mit ihrer Klage erfolglos geblieben. Die 46-Jährige wollte eine «fiktive Lizenzgebühr» von 100 000 Euro für ein Bild von ihr, dass zusammen mit einer im Sonderangebot erhältlichen Dosensuppe verteilt wurde. Das Bundesverfassungsgericht billigte der Restaurantbesitzerin nunmehr 5000 Euro nebst Zinsen zu, die der Supermarkt zahlen muss. Damit bestätigten die Richter die Schadensersatz-Entscheidungen der Vorinstanzen, wie das Karlsruher Gericht am Dienstag weiter mitteilte.Die Vorgehensweise der Gerichte, ohne Einholung eines Gutachtens die Schadenshöhe zu schätzen, sei vertretbar gewesen, hieß es zur Begründung. Danach bleibe es bei Streitigkeiten über die Höhe eines Schadens dem Ermessen des Gerichts überlassen, ob und inwieweit eine beantragte Beweisaufnahme anzuordnen sei oder ob unmittelbar eine Schätzung des Schadens vorgenommen werden könne.
(Az: 1 BvR 127/09 Beschluss vom 5. März 2009)
Quelle: ddp