03 November 2008

Holzklotzfall ( Landgericht Oldenburg ) - www.fairesverfahren.de II

Ein engagiertes Angehen: Unter www.fairesverfahren.de berichtet die Verteidigung prozessbegleitend über den am Dienstag, 04.11.2008 beginnenden Strafprozess vor dem Landgericht Oldenburg wegen des Verdachtes gegen den Angeklagten, Täter eines Holzklotzwurfes von einer Autobahnbrücke am Pfingstsonntag des Jahres in der Nähe von Oldenburg gewesen zu sein.

Die Pressemitteilung des Gerichts lautet:
Die Schwurgerichtskammer des Landgerichts Oldenburg hat im sogenannten ´Holzklotz´- Fall das Hauptverfahren gegen den 30jährigen Angeklagten Nikolai H. eröffnet.

In ihrer Anklage vom 14.07.2008 legt die Staatsanwaltschaft Oldenburg dem Angeklagten einen heimtückisch und mit gemeingefährlichen Mitteln begangenen Mord sowie einen gefährlichen Eingriff in den Straßenverkehr zur Last. Er soll am 23.03.2008 gegen 20.00 Uhr von der in Oldenburg gelegenen Autobahnbrücke Butjadinger Straße einen von ihm mitgebrachten Holzklotz über das Geländer auf die Fahrbahn der BAB A 29, Fahrtrichtung Süden geworfen haben, als er einen herannahenden PKW bemerkt hatte. Der Holzklotz soll die Windschutzscheibe des PKW durchschlagen und die Beifahrerin getroffen haben, die aufgrund der Verletzungen verstarb.

Als Termin zum Beginn der Hauptverhandlung ist

Dienstag, 04.11.2008, 9.00 Uhr

bestimmt worden.

Als Fortsetzungstermine sind 11.11., 18.11., 21.11., 28.11., 04.12., 12.12., 19.12., 23.12.2008, 06.01.09, 09.01.09, 13.01.09, 16.01.09, 20.01.09, 23.01.09, 30.01.2009, jeweils ab 9.00 Uhr anberaumt worden. Die Termine - mit Ausnahme der Freitage - umfassen auch die Nachmittage. Sofern erforderlich würde ab Februar 2009 sodann wöchentlich jeweils am Freitag, ab 09.00 Uhr verhandelt werden.

Im Sitzungssaal können 20 reservierte Plätze für Medienvertreter vorgehalten werden. Da mit einem weitaus größeren Interesse zu rechnen ist, besteht die Möglichkeit, sich ab dem 01.10.2008 bis zum 07.10.2008 ausschließlich per E-Mail (mario.vonhaefen@lg-ol.niedersachsen.de)
für einen dieser reservierten Plätze anzumelden, vorherige und andersartige Anmeldungen können nicht berücksichtigt werden.

Mit der Anmeldung sollten der für die Teilnahme vorgesehene Journalist und mindestens ein Vertreter für den Verhinderungsfall benannt, für Rückfragen die Telefonnummer und die E-Mail-Adresse eines Ansprechpartners mitgeteilt werden. Voraussichtlich kann jedem Presseunternehmen nur ein Platz zugeordnet werden. Für einzelne ´Mediengruppen´ stehen folgende Plätze zur Verfügung:

– regionale Zeitungen 4
(zwei aus dem ´Raum´ Oldenburg und
zwei aus dem ´Raum´ Telgte)

– überregionale bzw. bundesweite Zeitungen 4
– Nachrichtenagenturen 3
– Hörfunk 4
(je zwei für Öff.-Rechtl. und ´Private´ Sender)

– Fernsehen 5
(drei für Öff.-Rechtl. und zwei für ´Private´ Sender)


Bereits jetzt wird darauf hingewiesen, dass hinsichtlich der Anfertigung von Fernseh- und Fotoaufnahmen im Gerichtssaal eine ´Pool-Lösung´ zur Anwendung kommen wird.

Nach Ablauf der Anmeldefrist wird zeitnah über die erfolgte Zuteilung und das weitere Verfahren informiert werden.


1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Der bloggende Anwalt sollte sich daran gewöhnen, Dinge zu verlinken anstatt sie mit copy & paste in seinem Blog zu veröffentlichen. Dies dürfte urheberrechtliche Probleme vermeiden.

 

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