07 Juli 2006

Acht Jahre Jugendstrafe wegen Totschlags

Das Aachener Landgericht hat am Donnerstag einen 17-Jährigen aus Simmerath (Eifel) zu acht Jahren Jugendstrafe wegen Totschlags verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass der Jugendliche einen 16 Jahre alten Jungen in der Eissporthalle am Aachener Tivoli mit einem Messer erstochen hatte. Beide Jungen hatten sich zuvor laut Ermittlungen um ein Mädchen gestritten. Offenbar war es eine Tat aus Eifersucht.

Unmittelbar nach der Tat im Januar dieses Jahres hatte der Jugendliche gegenüber der Polizei ein Geständnis abgelegt. Im Verfahren wollte er sich an die Tat allerdings nicht mehr erinnern. Mit acht Jahren Jugendstrafe blieb das Gericht nur knapp unter der Forderung der Staatsanwaltschaft. Die Ankläger hatten neun Jahre Jugendstrafe wegen Mordes beantragt.


Quelle: yahoo

Wieder eines der Urteile, bei dem man sich fragen muss, ob da tatsächlich der Erziehungsgedanke im Vordergrund gestanden hat, wie es das Jugendgerichtsgesetz verlangt, oder ob man nicht einfach nur wegen der Schwere der Tat ein verhältnismäßig hohes Strafmaß gewählt hat, auch, um nicht unter den Druck der öffentlichen Meinung zu kommen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Verhältnismäßig hoch?!

Tot ist tot.
Täter wird resozialisiert und ist nach 5 Jahren wieder draußen. Mit Ausbildung, wett ich.

Hervorragend - kein Mord. Das Opfer wird sich gleich viel besser fühlen, weil es nicht wegen 5 EUR sondern "nur" aus Eifersucht abgemurkst wurde. Danke, Adolf, für den Mordparagraphen!

Verhältnismäßig hoch allerdings, weil man bei der Sachlage wohl auch noch mit KV mit Todesfolge davonkommen kann. Wir haben uns halt gestritten, das Messer rutschte mir in die Hand, und um mich zu verteidigen, hab ich zugestochen. Bewährung.

Ich muß grad mal kotzen.

 

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