15 Juli 2006

Strafverteidiger mit T-Shirt als Verteidiger zurückgewiesen

Auch vor Gericht machen Kleider Leute. Das musste jetzt ein Münchner Strafverteidiger lernen, der seine Freizeitkleidung auch im Prozess tragen wollte. Das Oberlandesgericht München entscheid am Freitag: «Ein Auftritt mit T-Shirt vor einer Großen Strafkammer ist unter keinem Gesichtspunkt hinnehmbar.» Während der öffentlichen Verhandlung müssten Richter, Staatsanwälte und Verteidiger Amtstracht tragen, also eine schwarze Robe, ein weißes Hemd und eine Krawatte. Der Anwalt hatte vor dem Landgericht in T-Shirt und offener Robe auftreten wollen. Das Gericht hatte den Anwalt deshalb zurückgewiesen und für seinen Mandanten einen Pflichtverteidiger bestellt, das OLG bestätigte diese Entscheidung nun.

Quelle: yahoo

Da haben sich die Braunschweiger Gerichte aber großzügiger gezeigt, wenn drei Verteidiger und der Angeklagte gemeinsam mit jeweils einem T-Shirt mit dem Aufdruck www.vier-strafverteidiger.de aufgetreten sind.

Neu an der typisch bajuwarischen Entscheidung ist mir nebenbei, dass der Strafverteidiger ein Amt inne hat, dass ihn zum Tragen von Amtstracht zwingen könnte.

2 Kommentare:

RA Munzinger hat gesagt…

Der preußische König Friedrich Wilhelm I.
führte die Robe für Anwälte ein. Als Herrscher eines absolutistischen Staates, in dem des Königs Wille Gesetz war, hatte er nicht viel übrig für die Advokaten, sie waren ihm ein Dorn im Auge. So erließ er am 15.12.1726 eine Kabinettsorder für Gerichte und Juristen-Fakultäten:
“Wir ordnen und befehlen hiermit allen Ernstes, daß die Advocati wollene schwarze Mäntel, welche bis unter das Knie gehen, unserer Verordnung gemäß zu tragen haben, damit man die Spitzbuben schon von weitem erkennt.”

http://www.justiz-roben.de/roben-geschichte.html

Anonym hat gesagt…

Gute Arbeit! :)

 

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