15 Juli 2006

Fachwissen des Fachanwaltes

Da lese ich gerade in so einem kostenlosen Käseblatt, dass sich ein Kollege über die Abwicklung von Verkehrsunfällen verbreitet. Er wirbt für sich selbst mit 2 Staatsexamen, dem Fachanwalt für Verkehrsrecht und 20 Jahren Berufserfahrung.

Ein wenig peinlich empfinde ich dabei, dass er in diesem Zusammenhang die "Leihwagenkosten" anspricht. Das mag zwar für den juristisch Unbeleckten umgangssprachlich akzeptabel sein, für einen Rechtsanwalt und Fachanwalt für Verkehrsrecht mit 2 Staatsexamen und 20 Jahren Berufserfahrung sollte aber der Unterschied zwischen Leihe und Miete klar sein und damit auch klar sein, dass bei kostenloser Gebrauchsüberlassung die Kosten gerade kein Thema sind.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wenn Du mal in die gelben Seiten guckst, stellst Du fest, dass der Kollege noch für 150 andere Rechtsgebiete Experte sein muss, auch für diese Gebiete 2 Examina und 20 Jahre Erfahrung vorzuweisen hat.Da kann schon mal ein kleiner Lapsus passieren.

 

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