Ich bin immer wieder beeindruckt, wie fein der BGH zu formulieren vermag, wenn er an sich harsche Kritik üben will. In der schon am Wochende kurz erörterten Entscheidung heißt es:
"Der neue Tatrichter wird bei der erforderlichen neuen Strafzumessung auf der Grundlage der rechtsfehlerfreien Feststellungen nicht nur Formulierungen zu vermeiden haben, die besorgen lassen, dass dem Angeklagten sein Gesamtverhalten als Pflegevater besonders erschwerend zur Last gelegt wird, sondern auch die Dauer des bisherigen Verfahrensablaufs hinreichend berücksichtigen müsen."
Fein!
10 Juli 2006
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