Bei den Stundensätzen in deutschen Kanzleien gibt es eine große Bandbreite, wie aus einer Studie des Soldan-Instituts für Anwaltsmanagement hervorgeht.
So gibt es Stundensätze von weniger als 75,00 EUR bis deutlich mehr als 300,00 EUR. Der Durchschnittspreis beträgt 182,00 EUR pro Stunde, hat aber nur statistische Bedeutung. 44 % aller Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte berechnen etwa einen Stundenpreis zwischen 200,00 EUR und 300,00 EUR. Einzelanwälte berechnen durchschnittlich den niedrigsten Stundensatz. Kleinere Sozietäten mit bis zu fünf Kolleginnen und Kollegen sind schon etwas teurer als ein Einzelanwalt. Ein deutlicher Preissprung ergibt sich in Sozietäten ab einer Größe von sechs bis 20 Anwälten.
Quelle: Anwaltsblatt 7/2006, 473
Kann man ja mal bei Pauschgebührenabrechnungen anführen. 4 Stunden Gespräch im Knast: 1000,00 €. Tickt der Kostenrechtspfleger natürlich aus und wird krank.
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2 Kommentare:
Wobei nicht unberücksichtigt bleiben sollte, dass bei Großkanzleien und auch solchen mittlerer Größe unterschiedliche Stundensätze existieren. Je nachdem, ob Partner oder "nur" angestellter Anwalt... Da sind Unterschiede von 50 Euro durchaus normal.
Ja, da werden dann auch schon mal für Referendare die den Fall bearbeiten € 150,00 abgerechnet. Einzelanwälte kriegen bei solchen Preisen echte Bauchschmerzen.
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