10 Juli 2006

Sensationeller Erfolg der Polizei: Verfahren gegen Hooligans im Wald eingestellt

Hier habe ich Anfang Dezember 2005 über die Hooligans im Wald in Brandenburg und die Schneckenpolizei berichtet. Polnische und deutsche Hooligans sollen sich angeblich gekloppt haben. Zitat damals in der TAZ: OK-Leiter Bédé spricht von einem "herausragenden Erfolg". Seine Hoffnung ist, dass von dem Einsatz - auch in Hinblick auf die Fußballweltmeisterschaft - eine Signalwirkung in Richtung Hooliganszene ausgeht: "Die Polizei ist am Ball."

Damals hatte ich schon darauf hingewiesen, dass eine interne Zuständigkeitsposse dazu geführt hatte, dass man eigentlich gar nichts ermittelt hat außer einigen Spaziergängern und die Vermutung ausgesprochen, dass sich die Polizei ihren angeblichen Erfolg nur schönredet.

Heute gehen nun zwei Einstellungsbescheide bei mir ein -mangels Tatverdacht-, wohl für nur einen Mandanten, einmal mit seinem ersten Vornamen, einmal mit seinem zweiten Vornamen.

Pikant: Datum der Einstellungsbescheide 16.06.2006, "zufällig" einen Tag nach Ende der Weltmeisterschaft.

Diese Blamage während der laufenden Weltmeisterschaft zuzugeben, hat sich die Staatsanwaltschaft offenbar nicht getraut.

7 Kommentare:

pic.eibo hat gesagt…

Nur eine Anmerkung: Die WM endete am 09.07.2006 und nicht - wie im Artikel (Zitat: "Datum der Einstellungsbescheide 16.06.2006, "zufällig" einen Tag nach Ende der Weltmeisterschaft.") - am 15.06.2006.

Auf jeden Fall interessant, was da alles schön geredet wird mangels Kompetenz...

Tobias Claren hat gesagt…

Was sind das nur für wiederliche und ekelerregende Faschisten.
Auch wenn die falschen hier schon geistig applaudieren, ich meine die Polizei.

Landfriedensbruch schint ja einer der übriggebliebenen Gummiparagraphen zu sein.
Welcher "Landfrieden" wird gebraochen wenn sich z.B. 20 gegen 20 einvernehmlich abseits von Zeugen prügeln?
Beim Landfriedensbruch -so schwammig das auch ist- geht es wohl auch um ein "öffentliches Ärgernis", oder liege ich da falsch?
Das ist wohl kaum gegegeben wenn die schon mit Vorsatz keine Zeugen wollen.
Ist das in allen Fällen auch auf öffentlichem Grund gewesen?
Angenommen ich hätte ein Wandstück oder einen Acker oder eine Wiese würde ich wenn ich davopn erfahre dass die Polizei oder Justiz wegen einer Schlägerei auf meinem Grund ermittelt sofort Strafanzeige gegen die Behörden erstatten.
Die Polizei/Justiz hat nicht einfach ungefragt Rechte wahrzunehmen von denen sie ausgeht dass ich sie verfolgt sehen will.
Ich sehe das vergleichbar mit einer "Amtsanmaßung".
Wenn das wegen der Einsehbarkeit (auf Privatgrund) ein Problem wäre, muss sich doch irgendein Mensch dazu bereiterklären eine Scheune oder Halle zu stellen.

Hätte ich so ein Stück Land würde ich ganz offen (z.B. online) jeden dazu einladen so etwas dort zu machen.
Und käme ein Anruf von den Berufsbetrofffenen der Polizei oder Justiz (oder Lehrern usw. wenn es Jugendliche sind), würde ich die laut am Telefon auslachen. Wenn sie auf einen AB sprechen (kann man ja extra so legen), würde ich die AUfnahme verhöhnend veröffentlichen.


Die Beteiligten sollten einen Mustervertrag ausarbeiten den alle Beteiligten dann im Vorraus ausdrucken, ausfüllen und mitnehmen (und zuvor evtl. noch gegenseitig faxen), und evtl. am Körper tragen müssen.
Stirbt wirklich mal jemand (dazu wiord auch eingewilligt, aber Waffen ausgeschlossen) mag das zwar duch das Bundesregime, äh. die BRD verfolgt werden, steht zumindest moralisch kein Zweifel dass sich alle einig waren.


Ich bin kein Hooligan, aber das ist mein Gerechtigkeitsempfinden.
Und Polizisten und Jusristen/Beamte die dagegen vorgehen müssten mit Klarnamen und wenn bekannt Adresse und Foto online in einer schwarzen Liste angeprangert werden.

Tobias Claren hat gesagt…

Was sind das nur für wiederliche und ekelerregende Faschisten.
Auch wenn die falschen hier schon geistig applaudieren, ich meine die Polizei.

Landfriedensbruch schint ja einer der übriggebliebenen Gummiparagraphen zu sein.
Welcher "Landfrieden" wird gebraochen wenn sich z.B. 20 gegen 20 einvernehmlich abseits von Zeugen prügeln?
Beim Landfriedensbruch -so schwammig das auch ist- geht es wohl auch um ein "öffentliches Ärgernis", oder liege ich da falsch?
Das ist wohl kaum gegegeben wenn die schon mit Vorsatz keine Zeugen wollen.
Ist das in allen Fällen auch auf öffentlichem Grund gewesen?
Angenommen ich hätte ein Wandstück oder einen Acker oder eine Wiese würde ich wenn ich davopn erfahre dass die Polizei oder Justiz wegen einer Schlägerei auf meinem Grund ermittelt sofort Strafanzeige gegen die Behörden erstatten.
Die Polizei/Justiz hat nicht einfach ungefragt Rechte wahrzunehmen von denen sie ausgeht dass ich sie verfolgt sehen will.
Ich sehe das vergleichbar mit einer "Amtsanmaßung".
Wenn das wegen der Einsehbarkeit (auf Privatgrund) ein Problem wäre, muss sich doch irgendein Mensch dazu bereiterklären eine Scheune oder Halle zu stellen.

Hätte ich so ein Stück Land würde ich ganz offen (z.B. online) jeden dazu einladen so etwas dort zu machen.
Und käme ein Anruf von den Berufsbetrofffenen der Polizei oder Justiz (oder Lehrern usw. wenn es Jugendliche sind), würde ich die laut am Telefon auslachen. Wenn sie auf einen AB sprechen (kann man ja extra so legen), würde ich die AUfnahme verhöhnend veröffentlichen.


Die Beteiligten sollten einen Mustervertrag ausarbeiten den alle Beteiligten dann im Vorraus ausdrucken, ausfüllen und mitnehmen (und zuvor evtl. noch gegenseitig faxen), und evtl. am Körper tragen müssen.
Stirbt wirklich mal jemand (dazu wiord auch eingewilligt, aber Waffen ausgeschlossen) mag das zwar duch das Bundesregime, äh. die BRD verfolgt werden, steht zumindest moralisch kein Zweifel dass sich alle einig waren.


Ich bin kein Hooligan, aber das ist mein Gerechtigkeitsempfinden.
Und Polizisten und Jusristen/Beamte die dagegen vorgehen müssten mit Klarnamen und wenn bekannt Adresse und Foto online in einer schwarzen Liste angeprangert werden.

Tobias Claren hat gesagt…

Was sind das nur für wiederliche und ekelerregende Faschisten.
Auch wenn die falschen hier schon geistig applaudieren, ich meine die Polizei.

Landfriedensbruch schint ja einer der übriggebliebenen Gummiparagraphen zu sein.
Welcher "Landfrieden" wird gebraochen wenn sich z.B. 20 gegen 20 einvernehmlich abseits von Zeugen prügeln?
Beim Landfriedensbruch -so schwammig das auch ist- geht es wohl auch um ein "öffentliches Ärgernis", oder liege ich da falsch?
Das ist wohl kaum gegegeben wenn die schon mit Vorsatz keine Zeugen wollen.
Ist das in allen Fällen auch auf öffentlichem Grund gewesen?
Angenommen ich hätte ein Wandstück oder einen Acker oder eine Wiese würde ich wenn ich davopn erfahre dass die Polizei oder Justiz wegen einer Schlägerei auf meinem Grund ermittelt sofort Strafanzeige gegen die Behörden erstatten.
Die Polizei/Justiz hat nicht einfach ungefragt Rechte wahrzunehmen von denen sie ausgeht dass ich sie verfolgt sehen will.
Ich sehe das vergleichbar mit einer "Amtsanmaßung".
Wenn das wegen der Einsehbarkeit (auf Privatgrund) ein Problem wäre, muss sich doch irgendein Mensch dazu bereiterklären eine Scheune oder Halle zu stellen.

Hätte ich so ein Stück Land würde ich ganz offen (z.B. online) jeden dazu einladen so etwas dort zu machen.
Und käme ein Anruf von den Berufsbetrofffenen der Polizei oder Justiz (oder Lehrern usw. wenn es Jugendliche sind), würde ich die laut am Telefon auslachen. Wenn sie auf einen AB sprechen (kann man ja extra so legen), würde ich die AUfnahme verhöhnend veröffentlichen.


Die Beteiligten sollten einen Mustervertrag ausarbeiten den alle Beteiligten dann im Vorraus ausdrucken, ausfüllen und mitnehmen (und zuvor evtl. noch gegenseitig faxen), und evtl. am Körper tragen müssen.
Stirbt wirklich mal jemand (dazu wiord auch eingewilligt, aber Waffen ausgeschlossen) mag das zwar duch das Bundesregime, äh. die BRD verfolgt werden, steht zumindest moralisch kein Zweifel dass sich alle einig waren.


Ich bin kein Hooligan, aber das ist mein Gerechtigkeitsempfinden.
Und Polizisten und Jusristen/Beamte die dagegen vorgehen müssten mit Klarnamen und wenn bekannt Adresse und Foto online in einer schwarzen Liste angeprangert werden.

Tobias Claren hat gesagt…

Was sind das nur für wiederliche und ekelerregende Faschisten.
Auch wenn die falschen hier schon geistig applaudieren, ich meine die Polizei.

Landfriedensbruch schint ja einer der übriggebliebenen Gummiparagraphen zu sein.
Welcher "Landfrieden" wird gebraochen wenn sich z.B. 20 gegen 20 einvernehmlich abseits von Zeugen prügeln?
Beim Landfriedensbruch -so schwammig das auch ist- geht es wohl auch um ein "öffentliches Ärgernis", oder liege ich da falsch?
Das ist wohl kaum gegegeben wenn die schon mit Vorsatz keine Zeugen wollen.
Ist das in allen Fällen auch auf öffentlichem Grund gewesen?
Angenommen ich hätte ein Wandstück oder einen Acker oder eine Wiese würde ich wenn ich davopn erfahre dass die Polizei oder Justiz wegen einer Schlägerei auf meinem Grund ermittelt sofort Strafanzeige gegen die Behörden erstatten.
Die Polizei/Justiz hat nicht einfach ungefragt Rechte wahrzunehmen von denen sie ausgeht dass ich sie verfolgt sehen will.
Ich sehe das vergleichbar mit einer "Amtsanmaßung".
Wenn das wegen der Einsehbarkeit (auf Privatgrund) ein Problem wäre, muss sich doch irgendein Mensch dazu bereiterklären eine Scheune oder Halle zu stellen.

Hätte ich so ein Stück Land würde ich ganz offen (z.B. online) jeden dazu einladen so etwas dort zu machen.
Und käme ein Anruf von den Berufsbetrofffenen der Polizei oder Justiz (oder Lehrern usw. wenn es Jugendliche sind), würde ich die laut am Telefon auslachen. Wenn sie auf einen AB sprechen (kann man ja extra so legen), würde ich die AUfnahme verhöhnend veröffentlichen.


Die Beteiligten sollten einen Mustervertrag ausarbeiten den alle Beteiligten dann im Vorraus ausdrucken, ausfüllen und mitnehmen (und zuvor evtl. noch gegenseitig faxen), und evtl. am Körper tragen müssen.
Stirbt wirklich mal jemand (dazu wiord auch eingewilligt, aber Waffen ausgeschlossen) mag das zwar duch das Bundesregime, äh. die BRD verfolgt werden, steht zumindest moralisch kein Zweifel dass sich alle einig waren.


Ich bin kein Hooligan, aber das ist mein Gerechtigkeitsempfinden.
Und Polizisten und Jusristen/Beamte die dagegen vorgehen müssten mit Klarnamen und wenn bekannt Adresse und Foto online in einer schwarzen Liste angeprangert werden.

Tobias Claren hat gesagt…

Was sind das nur für wiederliche und ekelerregende Faschisten.
Auch wenn die falschen hier schon geistig applaudieren, ich meine die Polizei.

Landfriedensbruch schint ja einer der übriggebliebenen Gummiparagraphen zu sein.
Welcher "Landfrieden" wird gebraochen wenn sich z.B. 20 gegen 20 einvernehmlich abseits von Zeugen prügeln?
Beim Landfriedensbruch -so schwammig das auch ist- geht es wohl auch um ein "öffentliches Ärgernis", oder liege ich da falsch?
Das ist wohl kaum gegegeben wenn die schon mit Vorsatz keine Zeugen wollen.
Ist das in allen Fällen auch auf öffentlichem Grund gewesen?
Angenommen ich hätte ein Wandstück oder einen Acker oder eine Wiese würde ich wenn ich davopn erfahre dass die Polizei oder Justiz wegen einer Schlägerei auf meinem Grund ermittelt sofort Strafanzeige gegen die Behörden erstatten.
Die Polizei/Justiz hat nicht einfach ungefragt Rechte wahrzunehmen von denen sie ausgeht dass ich sie verfolgt sehen will.
Ich sehe das vergleichbar mit einer "Amtsanmaßung".
Wenn das wegen der Einsehbarkeit (auf Privatgrund) ein Problem wäre, muss sich doch irgendein Mensch dazu bereiterklären eine Scheune oder Halle zu stellen.

Hätte ich so ein Stück Land würde ich ganz offen (z.B. online) jeden dazu einladen so etwas dort zu machen.
Und käme ein Anruf von den Berufsbetrofffenen der Polizei oder Justiz (oder Lehrern usw. wenn es Jugendliche sind), würde ich die laut am Telefon auslachen. Wenn sie auf einen AB sprechen (kann man ja extra so legen), würde ich die AUfnahme verhöhnend veröffentlichen.


Die Beteiligten sollten einen Mustervertrag ausarbeiten den alle Beteiligten dann im Vorraus ausdrucken, ausfüllen und mitnehmen (und zuvor evtl. noch gegenseitig faxen), und evtl. am Körper tragen müssen.
Stirbt wirklich mal jemand (dazu wiord auch eingewilligt, aber Waffen ausgeschlossen) mag das zwar duch das Bundesregime, äh. die BRD verfolgt werden, steht zumindest moralisch kein Zweifel dass sich alle einig waren.


Ich bin kein Hooligan, aber das ist mein Gerechtigkeitsempfinden.
Und Polizisten und Jusristen/Beamte die dagegen vorgehen müssten mit Klarnamen und wenn bekannt Adresse und Foto online in einer schwarzen Liste angeprangert werden.

Tobias Claren hat gesagt…

Da waren ein paar Fehlermeldungen. Angeblich dass ich die Seite verlasse und der Inhalt verloren geht.

Ein Nachtrag aber noch.
Wenn die Polizei auf Privatgrund eingreift obwohl sie wissen muss dass es einvernehmlich ist, sollte man gegen die Polizei Strafanzeige wegen Landfriedensbruch/Hausfriedensbruch erstatten.

Am besten eine FulLHD-Kamera versteckt mitlaufen lassen.
So hat man die Polizisten mit drauf. Kann evtl. Gesichter extrahieren und für den Onlinepranger verwenden. Ein paar zusätzliche Fotos mit vielen MP (DSLR ist heute normal um die 14MP) wären da natürlich hilfreich.

 

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