18 Juli 2006

Erfundene Haftgründe

Der Kollege Olaf Johannes berichtet hier über einen der typischen Fälle, in denen mal wieder der Eindruck entsteht, dass Staatsanwaltschaften und Haftrichter mit dem Freiheitsanspruch recht unreflektiert umgehen. Da wandern 75 - jährige Sozialhilfeempfänger mit Krebsleiden wegen Fluchtgefahr in Untersuchungshaft oder, wie im Falle des Kollegen Johannes - Jugendliche wegen Verdunkelungsgefahr, weil die angebliche Beute noch nicht vollständig aufgefunden wurde.

Gut, dass es engagierte Verteidiger gibt, die sich von solchen völlig unjuristischen Pseudobegründungen nicht blenden lassen und dann erreichen, dass innerhalb weniger Tage der Haftbefehl vom Beschwerdegericht weggeblasen wird.

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