23 Juli 2006

Fiese Kinder verlieren Unterhaltsanspruch



Auch das morgentliche Heißgetränk mundet in der Toskana besser. Und dabei lese ich:

Volljährige Kinder, die eine unberechtigte Strafanzeige gegen ihre Eltern stellen, müssen mit einer Kürzung des Unterhaltsanspruchs rechnen. Das geht aus einem Urteil des Oberlandesgerichts Hamms hervor, das am Freitag veröffentlicht wurde. Die Unterhaltsklage einer Jurastudentin gegen ihren Vater wies die Kammer teilweise ab.

Zu Unrecht habe die Studentin eine Strafanzeige gegen ihren Vater wegen Nötigung im Straßenverkehr erstattet, hieß es zur Begründung. Die falsche Strafanzeige werteten die Richter als schwere Verfehlung. Den Unterhaltsanspruch der jungen Frau kürzten sie daraufhin um zwei Drittel. Die Unterhaltsverpflichtung der Eltern könne immer dann gekürzt werden oder wegfallen, wenn sich das Kind einer schweren Verfehlung gegen Vater oder Mutter schuldig mache.(Aktenzeichen: OLG Hamm, 11 UF 218/05)


Quelle: Handelsblatt

Nun werden sich einige Eltern freuen, dass sie die Kandarre etwas anziehen können.

Keine Kommentare:

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de