Kopfnüsse und die Anstiftung zu Tritten in den Hintern sind einer Lehrerin teuer zu stehen gekommen: Das Amtsgericht Fürth verlangt 5850 Euro Strafe. Die Pädagogin hatte unter anderem eingeräumt, Schülern Kopfnüsse verpasst zu haben. Der seit Februar suspendierten Beamtin droht die Entlassung aus dem Schuldienst
Die Ermittlungen waren ins Rollen gekommen, nachdem Schüler der dritten Klasse einer Fürther Grundschule ihren Eltern von den Erziehungsmethoden der Frau berichteten. So habe sie Kopfnüsse im Takt der Silben des Satzes „Ordentliche Kinder schreiben ihre Namen“ verteilt, wenn Kinder ihren Namen auf einem Arbeitsblatt vergessen hatten.
In einem weiteren Fall habe sie einen Schüler mit vier Tritten in den Hintern für vier Fehler in einer Strafarbeit bestrafen wollen. Wer ihm die Tritte versetzten sollte, musste sich der Junge selbst aussuchen.
Quelle: focus
Auch an den Schulen gehen die Uhren in Bayern anders.
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