20 Juli 2006

DAV gegen neue Kronzeugenregelung




Auf dem Weg in die Toskana in einem bayrischen Dorfgasthof lese ich:



In seiner Stellungnahme hat der Strafrechtsausschuss des DAV die vorgesehene Regelung zu Kronzeugenaussagen abgelehnt. Das bestehende System der Strafzumessung, beispielsweise durch die Würdigung des Verhaltens des Täters nach der Tat, reiche aus. Die Erfahrung zeigt, dass Straftäter immer versuchen, die Beteiligung der eigenen Tat zu leugnen oder die Tat auf andere abzuwälzen. Die Gefahr ist, dass durch die Einführung von Kronzeugenregelungen der Wahrheitsgehalt bei der Sachverhaltsaufklärung leidet und es somit zu Fehlurteilen kommt. Besonders kritisiert wird die Möglichkeit, seine Strafe zu mildern, wenn man Informationen liefert über Straftaten, an denen man gar nicht beteiligt war. Dies würde dazu führen, dass der Mörder eine mildere Strafe zu erwarten hätte, wenn er beispielsweise über einen Sparkassenüberfall anderer berichtet.

Quelle: DAV

Hoffentlich wird das Wort des DAV mal erhört, scheint ja eher selten so zu sein.

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