08 Juli 2006

BGH hebt Urteil des Landgerichts Braunschweig auf

Vor einigen Minuten erhalte ich eine Mail eines Mandanten, der wegen sexuellen Mißbrauchs von Kindern zu einer Freiheitsstrafe von 2 Jahren und sechs Monaten verurteilt wurde. Mit meiner Revision hatte ich gerügt, dass fälschlich von einem besonders schweren Fall ausgegangen wurde und dass u.a. die Verfahrensdauer nicht genügend berücksichtigt wurde.

Der Mandant hat heute Post vom BGH bekommen. Das Urteil wurde aufgehoben genau aus den Gründen, die von mir angeführt wurden. Das erleichtert nicht nur den Mandanten, zumal der BGH deutlich zwischen die Zeilen geschrieben hat, dass das Strafmaß erheblich zu hoch ausgefallen ist.

Das hört sich gut an und macht Mut für den neuen Anlauf.

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