Der Kollege Olaf Johannes berichtet hier, dass ihm Folgendes gelungen ist: In einer umfangreichen Betrugssache in Franken hat gerade das Amtsgericht, meinem Antrag folgend, den Haftbefehl gegen meinen Mandanten aufgehoben, weil die Staatsanwaltschaft mehr als ein Jahr nach Aufnahme der Ermittlungen noch immer keine Anklage erhoben hat.
Das erinnert daran, dass, auch wenn der Haftbefehl außer Vollzug gesetzt ist, immer darauf geachtet werden sollte, dass die Haftfrage kontinuierlich geprüft wird.
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