12 Juli 2006

Lebenslang in Koblenz

Das Landgericht Koblenz hat heute die frühere Filialleiterin eines Supermarktes in Boppard (Rhein-Hunsrück-Kreis) wegen Mordes zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die 34-jährige Frau am 7. Januar dieses Jahres eine 18-jährige Aushilfe erstochen hat. Die Richter folgten damit der Staatsanwaltschaft, die davon ausgegangen war, dass die Angeklagte aus heimtückischen und niedrigen Beweggründen gehandelt hat. Die Verteidigung sah dagegen nur eine «Tat im Affekt».

Die Angeklagte hatte bereits zu Prozessbeginn eingestanden, dass es am Tattag zu einem Streit mit der Aushilfe gekommen sei. Diese sei mit der Arbeitseinteilung nicht zufrieden gewesen. Während einer Autofahrt sei sie von der 18-Jährigen beschimpft und bespuckt worden. Die 34-Jährige gab an, sich nicht mehr daran erinnern zu können, ob sie auch auf die Aushilfe eingestochen habe.

Dies sah jedoch das Gericht als erwiesen an. Im Auto der Angeklagten seien Blutspuren des Opfers gefunden worden. Die Angeklagte habe mit Vorsatz und Heimtücke gehandelt. Auch wenn sie mit der Leitung des Supermarktes überfordert gewesen sei, könne dies nicht als strafmildernd gewertet werden.


Quelle: www.110.de

Man mag bei einer solchen Konstellation natürlich über Mordmerkmale nachdenken, aber sicher nicht in Koblenz, da folgt man nicht nur in der Regel der Staatsanwaltschaft. Nicht immer, aber ...

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Dies war ein eiskalter und geplanter Mord. Sarah N. war ahnungslos und wurde auf grausamerweise ermordet. Die Täterin gibt zu für den Mord an Sarah verantwortlich zu sein, sagt aber gleichzeitig ich bin keine Mörderin. Was ist sie dann die Elke V.????????

 

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