02 Juli 2006

Bei roter Ampel wird nicht gequasselt

Die Benutzung eines Handys ist beim Führen eines PKWs nicht nur während der Fahrt verboten. Auch wer beim Warten an einer roten Ampel das Telefon zur Hand nimmt, verhält sich ordnungswidrig und kann mit einer Geldbuße von 40 Euro belangt werden. Das geht aus einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm hervor.

Auf diese Regelung weist der Auto Club Europa (ACE) in Stuttgart hin. Dabei ist es unerheblich, ob die Telefonverbindung tatsächlich hergestellt wird oder nicht.

Quelle: chip.de

Auch bei ROT wird nicht gequasselt.

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