Die Kollegen Hoenig und Vetter berichteten schon über die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zu Durchsuchungen. Meines Erachtens ist folgender Satz ganz deutlich herauszustellen:
Es mag für die Ermittlungsbehörden mühevoller sein, durch Auskunftsersuchen beim Grundbuchamt oder der Bank und durch Zeugenvernehmungen die Hinweise auf ein strafbares Verhalten zu überprüfen; der hohe Wert der Integrität der Wohnung verlangt jedoch diese Mühewaltung, bevor ein empfindlicher Eingriff in das Grundrecht auf Unverletzlichkeit der Wohnung zulässig sein kann.
Im tagtäglichen Leben der Strafverteidiger sollte darauf geachtet werden, jeden Durchsuchungsbeschluss darauf zu prüfen, ob diese Grundsätze eingehalten sind.
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