17 Juli 2006

Callboy Torstens Lehrstunde

Endlich! Schon seit Jahren suche ich nach einem Handbuch mit einer Anleitung, was ein Rechtsanwalt darf oder nicht darf. Dieses Handbuch gibr es jetzt. Es ist die Homepage von Callboy Thorsten. Eins der lehrreichen Kapitel:

Darf ich Dir noch nen Hinweis geben ? Überall wer den Rechtsanwalt Vetter , der ebendfalls unwahre Tatsachen über mich verbreitet versuche ich dann den Rechtsanwalt auch gleich zur Aufgabe zu bewegen . Ein Rechtsanwalt hat das Recht zur Akteneinsicht bei einer Straftat , die www.krambox.de mehrfach betreibt und nicht das Recht es nachzumachen . Bestenfalls kann ein Rechtsanwalt die Funktion eines Schiedsmannes versuchen zu machen , in dem er den Anzeigeneerstatter fragt was sein Mandant falsch macht und es dann sein Mandant ausrichtet zweks Unterlassung . Dies könnte eine Strafmilderung bei sein Strafprozess ergeben .

Quelle: www.xxxichsuchedichx.de

Das sind doch wirklich Informationen, die Hand und Fuß haben, kurz, prägnant, verständlich, gut!

4 Kommentare:

Anonym hat gesagt…

Erinnert mich irgendwie an Wessels/Beulke - der schreibt auch immer so wirr :-)

Anonym hat gesagt…
Der Kommentar wurde von einem Blog-Administrator entfernt.
Anonym hat gesagt…

Torsten ohne "h".

Anonym hat gesagt…

Nun, der "Rahnert" ist ja ein Klassiker. Kann man beim Bock Verlag in München bestellen.

Rahnert, Handbuch des Rechtsanwalts, 4. Aufl, 2004, 3712 S.

 

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