So kann es kommen. Heute musste ich im Amtsgericht Braunschweig in zwei Strafsachen bei derselben Richterin auftreten. Vor Beginn der ersten Sache fragte sie mich, ob ich für eine weitere Pflichtverteidigung eine weiteren Angeklagten zur Verfügung stände.
Ich stand.
Aus der Akte sah ich dann, dass ein weiteres Verfahren in einem anderen Dezernat anhängig ist. Diese andere Sache wurde dann auch gleich noch verhandelt, wobei ich fairerweise in beiden Sachen vor Verbindung beigeordnet wurde.
Eine dritte Sache liegt in der Berufung beim Landgericht und ist nun wegen Gesamtstrafenfähigkeit auch ein Fall der notwendigen Verteidigung, eine weitere Anklage liegt bereits bei der Staatsanwaltschaft zur Absendung bereit. Auch ein Fall der notwendigen Verteidigung.
Auch überraschende Pflichtverteidigungen können pekuniär nicht uninterressant sein.
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