26 Juli 2007

Der kippende Zeuge im Amtsgericht Oschersleben

Die Ausgangsposition war vielversprechend. Der Hauptbelastungszeuge hatte bereits Stunden zuvor in einem anderen Verfahren belastend ausgesagt, das Gericht hatte den Angeklagten freigesprochen.

Nun wieder dieser Zeuge. Oberlocker, oberwichtig, oberangepasst. Die Wasserwaage, mit der er geschlagen worden war, war seine eigene. Schon der Staatsanwalt brachte den Zeugen dazu, einzuräumen, dass er diese Wasserwaage so früh in der Hand hatte, dass eine Notwehrsituation für den Angeklagten nicht mehr unwahrscheinlich war.

Das Gericht philosophierte noch in Richtung § 153a StPO, aber sowohl der Staatsanwalt als auch mein Mandant ließen sich leicht von einer Einstellung ohne Auflagen überzeugen, so dass es dann ein sanktionsloses Ende der Verhandlung gab. Und das war auch gut so.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Wie jetzt? Der Mandant musste auch überzeugt werden? War aber wohl nicht soooo schwierig, dann.

 

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