01 Juli 2007

Die Pauschgebühr -das unbekannte Wesen

Das war dann zuviel für die Kostenabteilung des Amtsgerichts Aschersleben. Meine Brutto-Pflichtverteidigergebühren inklusive Fahrtkosten, Abwesenheitsgeldern, Kopien, Kostenpauschale und Mehrwertsteuer betragen über 1.300,00 €, die vom Oberlandesgericht Naumburg zuerkannte Pauschgebühr 1.200,00 €. Flugs setzt man den beantragten Bruttobetrag fest und erwähnt netter Weise noch die zuerkannte Pauschgebühr. Das war es!

Dass dann das gesamte Pauschgebührenverfahren keinen Sinn machen würde, merkt man nicht.

Das wird sicher ein wochenlanger Kampf, klar zu machen, dass auf die Pauschgebühr nur die reinen Netto-Gebühren ohne Zusatzkosten und Mehrwertsteuer anzurechnen sind und dann noch die Differenz zuzüglich Mehrwertsteuer auszukehren sein wird. Packen wir es an.

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