Freimütig berichtete der Zeuge soeben in einem umfangreichen BTM-Verfahren vor dem Landgericht Magdeburg, dass niemand auf die Idee gekommen sei, den Eildienst des Amtsgerichts Hannover zu kontaktieren, als Beamte des Landeskriminalamtes aus Magdeburg den Zoll in Hannover um Hilfe bei einer Wohnungsdurchsuchung baten.
Dann erfolgte die Durchsuchung ohne richterlichen Durchsuchungsbeschluss auf bloße Anweisung der Staatsanwaltschaft.
Die Frage der Verwertbarkeit der bei der Durchsuchung erlangten Erkenntnisse und die Beschlagnahme von Geld usw. wird insoweit in diesem Verfahren noch einer intensiven Überprüfung zu unterziehen sein.
1 Kommentar:
Seit ich RA Udo Vetter's Vortrag beim 23C3 gehört habe, frage ich mich, wie leicht für die Ergebnisse einer Durchsuchung wegen Fehlern der Ermittler ein Verwertungsverbot erreicht werden kann. Hier wird's, äh, bleibt's also interessant.
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