Ich nehme in einem Ermittlungsverfahren zur Kenntnis, dass die Staatsanwaltschaft die Verteidigung offenbar ignorieren bzw. behindern will.
Ich habe mich in dieser Sache legitimiert Mitte April 2006 und um Vermittlung der Akteneinsicht gebeten. Gleichzeitig habe ich zur Kenntnis gegeben, dass Einlassungen nur über mich erfolgen.
Im August 2006 habe ich erinnert.
Ich habe dann nochmals um Akteneinsicht gebeten.
Ende Oktober habe ich mein Akteneinsichtsgesuch erneuert und darum gebeten, zu akzeptieren, dass Einlassungen nur über mich erfolgen.
Mitte November habe ich erneut um Akteneinsicht gebeten.
Ende November wurde die Akteneinsicht abgelehnt mit dem Hinweis, dass ansonsten der Untersuchungszweck gefährdet wäre.
Und nun muss die Staatsanwaltschaft damit leben, dass die Anklage noch nicht hätte erhoben werden dürfen und wegen dieser komplizierten Rechtsfrage ein Pflichtverteidiger beizuordnen sein wird.
1 Kommentar:
Das müssen Sie näher ausführen. Kommt doch mal vor, dass der Untersuchungszweck gefährdet ist.
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