Man sollte seine Hoffnungen auf Stromversorgung bei der Bahn jedenfalls in der 2ten Klasse nicht zu hoch ansetzen und einen geladenen Akku mitnehmen, wenn man sein Laptop benutzen will.
Glücklicherweise befinden sich am Kaffeeautomaten im Eingangsbereich des Amtsgerichts Saarbrücken zwei Steckdosen. Und rauchen darf man hier auch noch.
1 Kommentar:
wenn das nicht mal sehr stark nach §§ 242, 248c StGB riecht! ;-)
http://www.jmi.cc/2004/01/26/gedaechtnisprotokoll-festnahme-bgs-kassel/
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