27 Juli 2007

Hölzerne Penisatrappe überzeugte Hannoveranerin

Schockierendes Ende eines Liebeswochenendes in Rain (Landkreis Donau-Ries): Der Angebetete einer 19-Jährigen hat sie nach Strich und Faden betrogen.

Über den Fernsehsender Traumpartner TV hatte die junge Frau aus Hannover nach Angaben der Polizei einen jungen Mann aus dem Lechgebiet kennen gelernt - der in verschiedener Hinsicht nicht das war, was er versprach. Er war mehrmals bei ihr zu Besuch und die beiden kamen sich näher. Alles schien perfekt, bis am vergangenen Wochenende eine bizarre Geschichte ihren Lauf nahm.

Der letzte Besuch des Mannes bei seiner Verehrerin in Hannover wurde nämlich abrupt beendet. In seiner Familie habe es einen Todesfall gegeben und er müsse daher so schnell wie möglich zurück nach Hause, gab der Mann vor.


Für die 19-Jährige ein klarer Fall: Sie wird den jungen Mann zusammen mit einer Freundin begleiten, um ihrem Bekannten beistehen zu können.

Ein fataler Fehler, wie sich herausstellen sollte. Auf der Suche nach der richtigen Kirche der Beerdigung wurde der Geldbeutel der jungen Frau aus dem geparkten Auto entwendet. Die alarmierte Polizei lud die Geschädigte, deren Freundin und den Bekannten daher auf die Dienststelle und fand heraus: Bei dem Bekannten handelt es sich nicht um einen Mann, sondern um eine 30-jährige Frau!

Für die 19-Jährige ein Schock. Denn neben dem neuen "Freund" hatte sie auch eine Menge Geld verloren. Sie hatte dem angeblichen Verehrer mehrere hundert Euro geliehen, die Fahrt ins Lechgebiet und eine Übernachtung im Hotel bezahlt. Wie sich später herausstellte, war das offenbar genau der Plan des falschen Mannes. Er hatte die Beerdigung erfunden, um billig zurück in die Heimat zu kommen.

Die junge Frau hatte bis zur Aufklärung der Identität durch die Polizei nichts geahnt. Die Betrügerin sei kräftig gebaut, habe einen sehr kurzen Haarschnitte und könne auch für einen Mann gehalten werden, erklärte die Polizei. Zudem sorgte eine hölzerne Penis-Attrappe unter der Hose dafür, den Schein der Männlichkeit zu wahren.
Quelle: Augsburger Allgemeine

Mal wieder so ein Abgrenzungsfall, an dem man diskutieren kann und muss, ob der Straftatbestand des Betruges nun Schutz vor Täuschung oder Schutz für Trottel ist.

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