Seit vielen, vielen Jahren führe ich meine Korrespondenz mit sämtlichen Gerichten bis hin zum Bundesgerichtshof und zum Bundesverfassungsgericht ausschließlich per Fax. Da gibt es hin und wieder einen ewig gestrigen, der meint, man müsse angeblich das Original nachsenden. Die werden dann mit Hinweisen auf 20 Jahre alte Rechtsprechung und einschlägige Kommentare zum wundern in die Ecke geschickt.
Nun ein völlig neuer Versuch einer nassforschen Zivilrichterin beim Amtsgericht Wolfenbüttel. Meine per Fax zugesandte Klage sei schlecht lesbar, man erwarte die Zusendung des Originals und- nun kommts - , dass ich zukünftig nur noch Originale einreiche.
Dass ich nicht glaube, dass die Klage schlecht lesbar ist, liegt nicht nur daran, dass die Klage gleichwohl dem Beklagten zugestellt wurde, sondern auch daran, dass sich beim Amtsgericht Wolfenbüttel bisher niemand in dieser Richtung beklagt hat.
Und dass ich mir vorschreiben lasse, welchen der zulässigen Wege ich wähle, um mit einem Gericht zu korrespondieren, wird sicher auch bei dieser Richterin nicht vorkommen.
Wie war das in einer mittelalterlichen Sage: Und der Ritter musste von seinem hohen Roß herabsteigen und sich einen Zahn ziehen lassen .. oder so ähnlich.
1 Kommentar:
Ihnen als erfahrenen Kollege müsste doch die teilweise schlechte Ausstattung der Gerichte bekannt sein. Die Faxgeräte produzieren eben nicht Ausdrucke, die optisch den Originalen entsprechen. Für Ihren eigenen Auftritt dürfte doch ein ohne Anstrengungen lesbarer Schriftsatz wichtig sein. Oder gehören Sie zu den Pfennigfuchsern, die nicht nur ausschließlich faxen, sondern auch Vor- und Rückseite bedrucken, keinen Zeilenabstand lassen und den kleinstmöglichen Schriftgrad wählen?
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