"So viel Hilfsbereitschaft, dass man sich darum schlägt, wer helfen darf , das erlebt man selten", sagte Richter Christian Grimmeisen. Doch die Ironie in seiner Stimme bemerkten auch die Zuschauer im Aichacher Amtsgericht. Schließlich lautete die Anklage gegen einen 25-Jährigen aus dem nördlichen Landkreis auf vorsätzliche Körperverletzung. Er wollte bei seinem behinderten Freund eine Klobrille montieren. Sein "Konkurrent" ebenfalls. In der Auseinandersetzung über die Ausführung erhielt der 62-Jährige einen Schlag auf den Oberschenkel. Sein Pech: er hat ein künstliches Hüftgelenk, dass dadurch aus der Pfanne rutschte. Mit 150 Tagessätzen zu zehn Euro vermied Grimmeisen gerade noch den Widerruf einer aktuellen zweijährigen Bewährungsstrafe.
Nicht jedes Scheiß-Urteil muss zwingend schlecht sein.
2 Kommentare:
Aber die Reparatur war ja wohl ein Griff in's Klo.
Na dann sag ich mal Prost, Mahlzeit!
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