Ein Insasse der JVA Dessau in Sachsen-Anhalt teilt mir mit, dass man ihm in der JVA seine eigenen Kopien der Prozessakten weggenommen habe, so dass er sich auf seinen bevorstehenden Prozess nicht vorbereiten könne.
Wenn dem so wäre, müsste das zuständige Gericht möglicherweise das Verfahren wegen des Vorliegens eines Prozesshindernisses einstellen.
Aber vielleicht besinnt man sich in der JVA ja noch eines Besseren. Das wünschen sich sicher nicht nur das zuständige Gericht sondern auch das Ministerium und amnesty international.
1 Kommentar:
Der Insasse hingegen würde sich wohl auch mit der Einstellung des Verfahrens zufriedenstellen.
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