Das Bundeskabinett befasst sich heute mit der nachträglichen Sicherungsverwahrung von Jugendlichen. Mit ihrem Gesetzentwurf setzt Justizministerin Brigitte Zypries eine Vereinbarung der Koalition um. Für Erwachsene kann seit 2004 eine nachträgliche Sicherungsverwahrung dann angeordnet werden, wenn sich erst nach der Verurteilung Anhaltspunkte für die Gefährlichkeit des Täters ergeben. Bei Jugendlichen ist das bislang nicht möglich.
Gerade auch unter Menschenrechtsgesichtspunkten ein mehr als heikles Thema.
2 Kommentare:
hab ich mir auch gedacht - was wohl das bundesverfassungsgericht dazu sagt?
Den Titel hatte ich zunächst falsch verstanden.
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