23 Juli 2007

Selbstüberschätzung von Amtsrichtern: Der Pflichtverrichter

Manche Amtsrichter strotzen vor Selbstüberschätzung, wenn es um die Frage geht, ob ein Fall der notwendigen Verteidigung vorliegt.Sie seien selbst ja so fit und fair, dass sie jeden Angeklagten über jede juristische Klippe heben, so dass es eines Verteidigers nicht bedarf. Ich nenn sie mal Pflichtverrichter: Weiß alles und kann nichts!

Wie die Dame, um die es hier geht, nun der juristisch und auch sonst wenig gebildeten Angeklagten erklären will, was sie zu tun hat, wenn ein Fortsetzungstermin mit einem Abstand von mehr als drei Wochen anberaumt wird, kann zu Komplikationen führen, weil sie diesen Fehler bisher selbst nicht erkannt hat.

Aus der Nummer muss man sich rauswinden können, vor allem, wenn man dann auch noch vergisst, den Wahlverteidiger frühzeitig zum Fortsetzungstermin zu laden.

Höchst spaßige Prozessgeschichte mit Slapstick-Charakter.

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