16 Februar 2006

Adhäsion macht Sinn

Dem Angeklagten wird schwerer Raub im minder schweren Fall vorgeworfen. Heute wird verhandelt vor dem Amtsgericht Wernigerode. Meinem Mandanten, dem Nebenkläger, sind Werte im Bereich von 1.500,00 € weggenommen worden.

Im Laufe der Hauptverhandlung wird immer klarer, dass die Anklage lediglich wegen eines minder schweren Falls ein Glücksfall für den Angeklagten war. Der Verteidiger will dealen, damit die Sache nicht zum Landgericht abgegeben wird.

Jetzt habe ich die Chance, meine Zustimmung zum Deal davon abhängig zu machen, dass der Angeklagte den Schaden wiedergutmacht und 1.500,00 € an den Nebenkläger zahlt. Schöne Konstellation.

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