06 Februar 2006

Polnische Fahrerlaubnis hilft nicht

Eine Kammer des Verwaltungsgerichts Braunschweig hat entschieden, dass eine Fahrerlaubnisbehörde rechtmäßig gehandelt hat, als sie einem Deutschen dessen in Polen erworbene Fahrerlaubnis entzogen hat(Aktenzeichen: 6 B 11/06). Die Europäische Führerschein-Richtlinie erlaube es ausdrücklich, auf Führerscheine aus anderen Mitgliedsstaaten der EU die innerstaatlichen Vorschriften über die Entziehung der Fahrerlaubnis anzuwenden. Dabei dürften jedenfalls auch fortwirkende Bedenken gegen die Fahreignung berücksichtigt werden. Sonst - so die Kammer - entstünden erhebliche Gefahren für den Straßenverkehr. Deshalb dürfe hier berücksichtigt werden, dass die Sachverständigen des TÜV den Antragsteller nur wenige Monate vor Erteilung der polnischen Fahrerlaubnis als eine erhebliche Gefahr für den Straßenverkehr angesehen hätten. Es müsse davon ausgegangen werden, dass diese Eignungsmängel den polnischen Behörden nicht bekannt gewesen seien.

Der Führerschein-Tourismus macht also selten Sinn, die Bestehensquote von 95 % in Breslau ist auch nicht ganz unverdächtig.

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