Amtsgericht Quedlinburg, 10.00 Uhr. Der vom Angeklagten totgesagte Zeuge lebt, für seine 81 Jahre sogar quicklebendig. Und er berichtet, dass ihm der Angeklagte ein Darlehen abgequatscht hat für ein angeblich so lukratives Geschäft, dass es für einen Monat über 10% Zinsen geben sollte. Das habe der Zeuge selbst nicht so richtig geglaubt, gleichwohl das Darlehen gewährt.
Da konnte ich einhaken. Wer selbst nicht so richtig glaubt, der wird wohl auch nicht irren, habe ich philosophiert - und schon war das Tor für § 153 a StPO mit Schadenswiedergutmachung als Auflage weit aufgestoßen. So geschah es dann auch und alle waren zufrieden.
Strafgericht mit Zufriedenheitsgarantie, hat mal was.
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