13 Februar 2006

Gebühr für Prüfung der Erfolgsaussichten eines Rechtsmittels

Eine interessante Kostenentscheidung für Strafverteidiger hat das Landgericht Berlin (AGS 2006, 73) getroffen.

Danach kann auch der Rechtsanwalt, der dem Angeklagten bereits für das erstinstanzliche Verfahren beigeordnet war, wenn er die Erfolgsaussichten einer Berufung geprüft hat, neben den gesetzlichen Gebühren nach Teil 4 VV eine Gebühr nach Nr. 2202 VV geltend machen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Leider sehen es das KG Berlin und mein Vertreter der Staatkasse -Bezirksrevisor- beim LG Gera anders:
KG, Beschl. v. 13. 9. 2006, 4 Ws 93/06; KG, Beschl. v. 10. 5. 2006, 3 Ws 86/06. Burhoff ist leider auch anderer Meinung. Grüße RA Rosenstock

 

kostenloser Counter

XING frisch gebloggt Newstin Piratenblogger Blog Top Liste - by TopBlogs.de