13 Februar 2006

Verdatterte Angeklagte

Amtsgericht Braunschweig 09.00 Uhr. Zwei junge Männer sind angeklagt, zusammen 6,5 g Cannabis besessen zu haben,um es zu konsumieren. Ein Gespräch zwischen der Sitzungsvertreterin der Staatsanwaltschaft, dem Richter und den Verteidigern vor Aufruf zur Sache bereitet die Möglichkeit einer Einstellung nach § 153 a StPO vor. Die Sache wird aufgerufen, der Richter fragt zunächst die sichtlich aufgeregten Angeklagten nach ihren Personalien. Dann teilt er mit, dass er davon ausgeht, dass es so war, wie es in der Anklage steht. Die sichtlich verdatterten Angeklagten nicken beide. Darauf der Richter: Wieviel Geld haben Sie dabei? Verdatterung wächst, mein Angeklagter sagt: 110,00 €, der andere Angeklagte hat nur 30,00 € dabei.

Darauf teilt der Richter mit: Ich stelle das Verfahren ein, wenn jeder von Ihnen sofort 50,00 € bei der Gerichtskasse einzahlt. Der Verteidiger des anderen Angeklagten, der seinen Mandanten offenbar ganz gut kennt, nimmt schnell 50,00 € aus seiner Börse und drückt diese seinem Mandanten in die Hand.

Beide begeben sich zur Kasse, kommen mit den Quittungen wieder und schon ist das Verfahren beendet.

Die Geschichte werden sie noch ihren Enkeln erzählen. Dauer der ganzen Abhandlung: Keine 15 Minuten. Beide haben ganz umsonst die Nacht nicht gut geschlafen.

1 Kommentar:

Anonym hat gesagt…

Feststellung: Braunschweig ist nicht in Bayern.

 

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