Mal wieder so ein Spiel. Mandantin erhält von der Staatsanwaltschaft eine Vorladung als Beschuldigte, ohne dass aus der Vorladung zu erkennen ist, weshalb sie beschuldigt wird. Sie ruft an und fragt, was ihr denn vorgeworfen wird, um zu entscheiden, ob sie denn überhaupt hinfährt. Antwort natürlich, sie möge zunächst vorbeikommen, man wolle sich unterhalten, um ihr danach (vielleicht?)zu offenbaren, was man ihr vorwirft.
Bauerfängerei nach dem Motto, wenn sie erst mal hier ist, werden wir schon etwas aus ihr herausbekommen, ohne ihr gleich offenbaren zu müssen, was wir ihr konkret vorwerfen. Man kann es ja mal versuchen.
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1 Kommentar:
Noch fragwürdiger istt ja die Praxis einiger Staatsanwaltschaften, den Beschuldigten erst als Zeugen zu laden und sofern sich der "Anfangsverdacht" erhärtet, sodann als Beschuldigten zu vernehmen. Solche "Vermerke" als Arbeitsanweisung für die Vernehmungsbeamten der Polizei finde ich zunehmend in Ermittlungsakten. Da platzt mir jedesmal der Kragen...
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