Hin und wieder erfährt man an sich selbst, wie sinnentstellend ein Text sein kann, wenn in einem Pressebericht nur Nuancen zum tatsächlich Gesagten geändert werden.
In der Hauptverhandlung wegen einer Porno-SMS habe ich gestern gesagt, dass es niemand verstehen könne, dass einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen einer 15-jährigen und einem Erwachsenen erlaubt sei, darüber zu schreiben aber einem Verbot unterliege.
In der Braunschweiger Zeitung lese ich dann:
Was der Verteidiger nicht versteht: Einvernehmlicher Geschlechtsverkehr zwischen beiden wäre erlaubt gewesen, darüber zu schreiben sei aber verboten.
03 Februar 2006
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