Der DAV berichtet:
Die gestern seitens des BMJ vorgestellten Pläne für eine FGG-Reform sehen vor, einvernehmliche Scheidungen künftig auch ohne anwaltliche Vertretung zuzulassen. Demnach sollen sich die Parteien vor einem Notar über Ehegattenunterhalt, den Hausrat und die Wohnung einigen. Vor Gericht könnten die Parteien dann auf anwaltliche Vertretung verzichten.
Das wird so manchen Fachanwalt für Familienrecht den Schweiß auf die Stirn treiben, aber auch alle anderen sollten nicht übersehen, dass der gesamte Kuchen damit kleiner wird.
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