Der Rechtstreit um Nebeneinkünfte zweier niedersächsischer SPD-Abgeordneter geht in eine neue Runde. Ingolf Viereck und Hans-Hermann Wendhausen haben Berufung gegen das Urteil des Braunschweiger Verwaltungsgerichts eingelegt, bestätigte ein Gerichtssprecher der dpa. Die beiden Parlamentarier wehren sich dagegen, mehr als 750 000 Euro an das Land zahlen zu müssen. Das Gericht hatte im November geurteilt, die Parlamentarier hätten das Geld von VW zu Unrecht erhalten, weil sie keine Gegenleistung dafür erbracht hätten.
Quelle: Braunschweiger Zeitung
Was man hat, will man natürlich nicht hergeben.
12 Februar 2006
Abonnieren
Kommentare zum Post (Atom)
Keine Kommentare:
Kommentar veröffentlichen